Vertragsgestaltung statt Treuepflicht im Recht der Personengesellschaften (AHW 260)
Eine Auseinandersetzung mit der Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs
- 346 Seiten
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Das Personengesellschaftsverhältnis wird im BGB als vertragliches Schuldverhältnis klassifiziert, was durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) nicht verändert wurde. In diesen Verhältnissen gilt allgemein eine Treuepflicht, die jedoch im Vertragsrecht nicht mehr thematisiert wird. Daher ist es sinnvoll, die Treuepflicht im Personengesellschaftsrecht zu hinterfragen. Die Untersuchung zeigt, dass die aus der Treuepflicht abgeleiteten Pflichten im Personengesellschaftsverhältnis direkt aus dem Gesellschaftsvertrag hergeleitet werden können. Dies bietet den Vorteil einer fundierten Begründung im Vergleich zur gängigen Praxis des BGH, die Treuepflicht ohne nähere Erläuterung zu erwähnen. Das bevorzugte Vorgehen berücksichtigt die besonderen gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten und unterscheidet zwischen spezifischen gesellschaftsrechtlichen Pflichten und allgemeinen vertraglichen Pflichten. Letztere können in Förderpflichten und Beeinträchtigungsunterlassungspflichten unterteilt werden. Einige dieser Pflichten sind so gefestigt, dass sie kodifiziert werden könnten, insbesondere Vorschläge zu Pflichten in Bezug auf Geschäftschancen. Wenn Gerichte sich von der allgemeinen Treuepflicht abwenden und individuelle Gesellschaftsverträge stärker berücksichtigen, wird die Vertragsgestaltungspraxis gefordert, die Gesellschaftsverträge an die Bedürfnisse der Gesellschafter anzupassen.
