Das Konzept einer allgemeinen Prozessrechtslehre in Gesetzgebung und Rechtsdogmatik.
Eine Analyse ausgewählter prozessualer Institute.
- 380 Seiten
- 14 Lesestunden
»Getrennt und doch verbunden« beschreibt das deutsche Prozessrecht, das in verschiedenen Prozessrechtsordnungen geregelt ist, und leitet zum Konzept einer allgemeinen Prozessrechtslehre über, das im Fokus dieser Arbeit steht. Die Themenstellung bewegt sich an der Schnittstelle von Prozessrechtswissenschaft, Gesetzgebungslehre und Metarechtsdogmatik. Neben klassischer juristischer Textarbeit wird eine formale, computergestützte Textanalyse eingesetzt, die im juristischen Bereich neu ist. Es wird untersucht, ob auf der Ebene der Gesetzgebung und der Prozessrechtsdogmatik Tendenzen erkennbar sind, das Prozessrecht als Einheit zu betrachten. Nachweisbare Tendenzen könnten als Grundlage für eine allgemeine Prozessrechtslehre dienen. Ausgewählte prozessuale Institute werden im Kontext aktueller rechtlicher Herausforderungen wie Digitalisierung und Europäisierung analysiert. Die Ergebnisse der beiden Ebenen werden zusammengetragen und verglichen. Der Nachweis des Überwiegens des Einheitsgedankens im Prozessrecht spricht dafür, den Austausch zwischen den untersuchten Prozessrechtsordnungen aufrechtzuerhalten. Diese Arbeit soll als Anstoß dienen, das Konzept einer allgemeinen Prozessrechtslehre verstärkt in den Fokus zu rücken.
