Die strafrechtliche Einziehung eines Kraftfahrzeugs infolge dessen rechtswidrigen Gebrauchs.
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Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten des deutschen Strafrechts zur Einziehung von Fahrzeugen, die von Straftätern genutzt werden. Es wird erörtert, warum die Einziehung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen möglich ist, während dies bei anderen Straftaten, wie etwa Trunkenheit am Steuer, nicht der Fall ist. Zudem wird die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Regelungen zur Fahrzeugeinziehung analysiert. In der jüngeren Vergangenheit hat der strafrechtliche Umgang mit „Rasern“ an öffentlichem Interesse gewonnen, was zur Einführung des § 315f StGB führte, der unter bestimmten Bedingungen die Einziehung der Fahrzeuge dieser Täter erlaubt. Die Untersuchung beleuchtet die Voraussetzungen für die Einziehung von Fahrzeugen nach deutschem Recht und deren Auswirkungen auf die Betroffenen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den verfassungsrechtlichen Grenzen der Fahrzeugeinziehung und der Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus wird ein Vergleich mit den Einziehungsvorschriften in der Schweiz angestellt. Die Arbeit schließt mit einer konkreten Handlungsempfehlung zur Weiterentwicklung der Einziehungsregelungen, einschließlich Anpassungen in den relevanten Paragrafen des StGB und der Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
