Der Irrtum im Außenwirtschaftsstrafrecht.
- 346 Seiten
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Die Arbeit behandelt die komplexe Frage des Irrtums über verwaltungs- und unionsrechtliche Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht und überträgt die Erkenntnisse auf das Außenwirtschaftsstrafrecht. Fehlvorstellungen über die Existenz der blankettausfüllenden Norm und die Genehmigungsbedürftigkeit einer Handlung werden nicht als Tatumstandsirrtum, sondern als Verbotsirrtum eingeordnet. Trotz der bisherigen Auseinandersetzungen in der Literatur bleibt die strafrechtsdogmatische Problematik unzureichend beleuchtet. Die Arbeit analysiert die umstrittene Behandlung des Irrtums im Kontext der Blanketttatbestände und deren Bedeutung für das Außenwirtschaftsstrafrecht. Die vorherrschenden irrtumsdogmatischen Konstruktionen neigen zur traditionellen Vorsatztheorie. Die Bedeutung der behördlichen Genehmigung wird im Deliktsaufbau behandelt, wobei die Frage aufgeworfen wird, ob sie als negatives normatives Tatbestandsmerkmal oder Blankettmerkmal zu verstehen ist. Zudem wird die allgemeine strafrechtliche Irrtumslehre betrachtet, einschließlich der relevanten historischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Behandlung von Irrtümern bei deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen. Abschließend werden spezifische Irrtümer im Außenwirtschaftsstrafrecht untersucht, die verschiedene Aspekte des Strafanwendungsrechts und der Tatbeteiligung umfassen.
