Untergang von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens als Veräußerungsverlust.
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Das EStG besteuert Einkünfte aus der Veräußerung von Privatvermögen, wenn die Voraussetzungen der §§ 17, 20 Abs. 2 oder 23 erfüllt sind. Neuere BFH-Rechtsprechung wendet § 20 Abs. 2 auch auf den insolvenzbedingten Untergang von Aktien an. Diese Arbeit untersucht, ob die genannten Paragraphen Verluste aus dem Untergang von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wie etwa durch das Verbrennen von Gemälden, erfassen. Im Rahmen des Dualismus der Einkunftsarten, der dem Einkommensteuergesetz zugrunde liegt, werden Wertveränderungen im Privatvermögen steuerlich nicht erfasst, während Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens besteuert werden, sofern die genannten Voraussetzungen vorliegen. Der BFH hat zudem § 20 Abs. 2 EStG auf den Untergang von Darlehensforderungen und Aktien angewendet. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur § 20 Abs. 2 EStG, sondern auch § 23 EStG Verluste aus dem Untergang von Wirtschaftsgütern in analoger Anwendung erfasst. Die Arbeit gliedert sich in Einleitung, steuerliche Erfassung von Wertveränderungen, steuerbare Verluste infolge des Untergangs von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
