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Marie Hädrich

    Die Anwendbarkeit der Bewährungsvorschriften gemäß §§ 56 ff. StGB auf die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB.
    • Die Anwendbarkeit der Bewährungsvorschriften gemäß §§ 56 ff. StGB auf die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB.

      Eine Untersuchung zur Rechtsnatur der Ersatzfreiheitsstrafe im Besonderen.

      • 250 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Die Frage der Aussetzbarkeit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 43 StGB ist eng mit ihrer Rechtsnatur verknüpft. Marie Hädrich untersucht dieses Problem mithilfe juristischer Auslegungsmethoden und kommt zu dem Ergebnis, dass die Ersatzfreiheitsstrafe als echte Freiheitsstrafe betrachtet werden muss. Daher können die Bewährungsvorschriften gemäß §§ 56 ff. StGB auf ihre Vollstreckung angewendet werden. In der Praxis wird die Aussetzung der Vollstreckung jedoch überwiegend abgelehnt, was angesichts der vorherrschenden Meinung, dass die Ersatzfreiheitsstrafe eine echte Strafe darstellt, überraschend ist. Die Arbeit konzentriert sich auf die Untersuchung der Rechtsnatur der Ersatzfreiheitsstrafe und beleuchtet zudem sanktions- sowie vollstreckungsrechtliche Probleme, insbesondere bei wirtschaftlich schwachen Straftätern. Hädrich argumentiert, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe bereits de lege lata zur Bewährung ausgesetzt werden kann und unterbreitet einen eigenen Handlungsvorschlag. Die Gliederung umfasst die Anordnungsvoraussetzungen, die aktuelle Diskussion zur Abschaffung oder Erhaltung der Ersatzfreiheitsstrafe, die Rechtsnatur sowie die Anwendbarkeit der Bewährungsvorschriften und schließt mit einer Zusammenfassung und einem Literaturverzeichnis.

      Die Anwendbarkeit der Bewährungsvorschriften gemäß §§ 56 ff. StGB auf die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB.