Joachim Goebel Bücher







Testierfreiheit und Ehegattenschutz
- 951 Seiten
- 34 Lesestunden
In naher Zukunft werden bedeutende Vermögenswerte vererbt, wobei der überlebende Ehegatte oft besonders betroffen ist. Eine umfassende Untersuchung seines Schutzes war bislang ein Desiderat der Erbrechtsdogmatik, das nun mit dieser Studie adressiert wird. Die Arbeit beleuchtet, wie die Vermögens- und Versorgungsinteressen sowie die Persönlichkeitsrechte des überlebenden Ehegatten sowohl durch als auch vor Verfügungen von Todes wegen seines verstorbenen Partners geschützt werden können. Dabei werden bestehende Diskussionen, Standpunkte und Meinungen systematisch dargestellt, und die für die Praxis wichtigen Wertungsgrundlagen erbrechtlicher Institute herausgearbeitet. Die Untersuchung gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil behandelt den Schutz der Persönlichkeitsrechte und Vermögensinteressen des Überlebenden, einschließlich der Dogmatik gemeinschaftlicher Testamente, Wiederverheiratungsklauseln sowie erb- und familienrechtlicher Versorgungsfragen. Der zweite Teil fokussiert sich auf die Versorgung des Überlebenden, insbesondere wenn der Erstversterbende als Einzelhandelskaufmann oder Gesellschafter tätig war, und stellt interessengerechte Versorgungsmodi vor. Zudem werden die Probleme erörtert, die sich für den Ehepartner aus dem frühzeitigen Ableben des Unternehmers ergeben.
Der Niessbrauch an Personengesellschaftsanteilen
- 439 Seiten
- 16 Lesestunden
Der Nießbrauch ist ein traditionsreiches Instrument der Privatrechtsordnung und hat in der Praxis keine gleichwertigen Alternativen, insbesondere bei vollhaftenden Anteilen an Personengesellschaften. Er befindet sich an der Schnittstelle von nießbrauchs- und gesellschaftsrechtlichen Wertungen, was die Dogmatik erheblich kompliziert. Die Diskussion beginnt bei der Zulässigkeit des Instituts und führt zu Herausforderungen in der Konstruktion des Nießbrauchstatbestands sowie zu einem komplexen Geflecht von Rechtsfolgeproblemen. Daher ist es sinnvoll, die Voraussetzungen und Grenzen dieser Rechtsfigur monographisch zu untersuchen. Der Verfasser konzentriert sich auf grundlegende, oft vernachlässigte dogmatische Fragen, insbesondere zu Vorbehalts- und Versorgungsnießbrauch. Im Mittelpunkt stehen die Verteilung der vermögensrechtlichen und mitverwaltungsrechtlichen Rechte, die mitgliedschaftlichen Pflichten, die Außenhaftung und die Verlusttragung. Ein Teil der Studie zeigt, dass der Nießbrauch hinsichtlich der Befriedigung der jeweiligen Interessen flexibler ist, als bisherige Deutungen vermuten lassen. Er erweist sich als das geeignetste dingliche Recht zur Sicherstellung einer versorgungsorientierten Ausübung der Mitgliedschaftsrechte und beantwortet zentrale und komplexe Fragen des Anteilsnießbrauchs.
Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten als geklärt, doch die damit verbundenen dogmatischen Nachteile sind erheblich. Die Testierfreiheit wird oft als Eigentümerfreiheit verstanden, was jedoch die anerkannten Wertungen des Erbrechts, wie die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments, nicht erklären kann. Der Verfasser setzt hier an und strebt eine theoretische Neubegründung der Testierfreiheit an. Er argumentiert, dass sie primär als Persönlichkeitsrecht betrachtet werden sollte, durch das Individuen ihren eigenen Tod verarbeiten und ihre Individualität sowie Persönlichkeit ausdrücken können. Um diese These zu untermauern, kritisiert der Verfasser die Rückführung der Testierfreiheit auf Eigentum und Familie. Er beleuchtet den kulturellen Diskurs zur Todesverarbeitung und skizziert wichtige philosophische und gesellschaftstheoretische Aspekte der Todesproblematik. Dabei wird untersucht, wie Tod und Persönlichkeit bisher miteinander verknüpft wurden. Anschließend wird der Zusammenhang zu den anerkannten Wertungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Erbrechts hergestellt. Es wird demonstriert, dass nur durch eine persönlichkeitsrechtliche Grundlegung der Testierfreiheit die bestehenden Wertentscheidungen des Erbrechts konsistent erklärt werden können. Dies zeigt, dass ein persönliches Verständnis der Testierfreiheit ein bislang verborgenes Prinzip des geltenden Erbrechts darstellt.
Rechtsgespräch und kreativer Dissens
- 228 Seiten
- 8 Lesestunden
Dem Jehringschen "Kampf um's Recht„ ist in der gegenwärtigen Dogmatik des Zivilprozesses eher ein Schattendasein beschieden. Zumeist wird das Streitige im zivilprozessualen Rechtsstreit nicht mehr ohne weiteres mit “Kampf„ übersetzt - zu unrecht, wie Joachim Goebel anhand der Rechtsfigur “Rechtsgespräch" zeigen will. Es wird herausgearbeitet, daß das Rechtsgespräch nicht nur rechtlich vorgegeben ist, sondern daß es vom Gesetz als ein semantischer Kampf um das Recht konzipiert wird, in dem die Parteien in einem kreativen Dissens um das rechte Verständnis des Gesetzes ringen. Hierzu holt der Verfasser weit aus. Nachdem die sprachtheoretischen Grundlagen des Recht-Sprechens geklärt worden sind, setzt er sich mit den bisherigen Ansätzen zum Rechtsgespräch auseinander und thematisiert in sprachtheoretisch informierter Perspektive das Verhältnis von materiellem Recht und Prozeßrecht. Auf dieser Basis entwickelt er eine Theorie des Rechtsgesprächs. Mit dem Rechtsgespräch soll sowohl die Unparteilichkeit des Richters als auch das Rechtliche im Recht in der interpretativen Praxis des Prozesses gewahrt werden. Überlegungen zum Umfang und den Grenzen der richterlichen Verpflichtung zum Rechtsgespräch sowie zur Aufgabe der Rechtswissenschaft runden die Untersuchung ab.
Sardonyxwasser gegen Tinnitus, Chrysopraswasser zur Entgiftung und Entschlackung, Smaragdwasser bei Entzündungen, Aquamarinwasser bei Allergien… Die Liste der Edelsteinwasser, die erfolgreich bei Beschwerden und Erkrankungen unterschiedlichster Art eingesetzt werden, ist lang - und wird ständig länger! Nachdem die äußere Anwendung, das Tragen und Auflegen von Heilsteinen, in der Steinheilkunde lange Zeit dominierend war, wenden sich viele Menschen heute der inneren Einnahme in Form von Edelsteinelixieren und Edelsteinwasser zu. Auch zur Trinkwasserverbesserung werden Edelsteine inzwischen gerne verwendet. In vielen Haushalten finden sich Wasserkrüge mit der einstmals in einer 'Fliege-Talkshow' propagierten 'Grundmischung' aus Amethyst, Bergkristall und Rosenquarz. Beliebt ist auch die Mischung bunter Calcite, welche die Verdauung fördern soll. Nach einigen Grundlagen - in aller Kürze! - werden vorab die Edelsteine genannt, die wegen ihrer giftigen oder gesundheitlich abträglichen Absonderungen keinesfalls verwendet dürfen, anschließend werden 96 Wassersteine von A - Z und ihre spezifischen Wirkungen vorgestellt. Ein Buch, das die Leser des Grundwerkes 'Edelsteinwasser' derselben Autoren nicht unbedingt brauchen, aber hoffentlich vielen, denen das für den Einstieg zu gewichtig war, einen leichten und gleichwohl fundierten Einstieg erlauben.
Krystalová voda: Příprava, použití, působení
- 172 Seiten
- 7 Lesestunden
Michael Gienger získal svými příspěvky o léčbě kameny mezinárodní věhlas. Příroda je pro něj velká kniha, ve které se dají pozorným čtením odhalit četná tajemství života a objevit klíče k jejich porozumění. Jeho výzkumná činnost se zaměřuje na celou oblast přírodovědy a přírodního léčitelství. Výzkumu vody se věnuje více než dvacet let, aby vytvořil fundovaný základ pro nové odvětví léčby kameny.
Kameny na výrobu krystalové vody. Nové informace ohledně výroby a užití účinné krystalové vody. Důkladně a dopodrobna zde představíme více než třicet osvědčených směsí krystalové vody a přes sto kamenů se zaměřením na jejich účinek a použití.