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Marcel Schneider

    11. August 1913 – 22. Januar 2009
    L' ombre perdue de l'Allemagne
    The Imperial Qín Dynasty. Elements of Governance as Reflected in the Lǐyē 里耶 Manuscripts
    Vibronische und optische Eigenschaften ultradünner organischer Filme am Beispiel PTCDA-Ag(111)
    Funktionen des staatlichen Richters am Sitz des internationalen Schiedsgerichts gemäss 12. Kapitel des IPRG
    Spezifikationstechnik zur Beschreibung Analyse von Wertschöpfungssystemen
    Schubert
    • 2018

      Unternehmen durchleben gegenwärtig den Wandel vom Produzenten hin zum produzierenden Dienstleister. Im Zuge der digitalen Transformation forcieren sie insbesondere die Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen, die Interaktion auf digitalen Plattformen sowie die Umsetzung neuartiger Geschäftsmodelle. Oftmals sind die Wertschöpfungssysteme dieser Unternehmen historisch gewachsenen und nicht dafür ausgelegt - eine Neuausrichtung ist unausweichlich. Sie stehen vor der Frage, wie sie ihr Wertschöpfungssystem planen und die unternehmerischen Abläufe und Strukturen effizient gestalten können. Ziel dieser Arbeit ist eine Spezifikationstechnik zur Beschreibung und Analyse von Wertschöpfungssystemen. Im Kern besteht sie aus einer Modellierungssprache, welche eine prägnante, graphische Modellierung eines Wertschöpfungssystems ermöglicht und sich als Instrument zur anschaulichen Analyse und integrativen Planung von Geschäft und Wertschöpfungssystem eignet. Hierfür werden ein eingängiges Sprachkonzept und ein vernetztes System aus Partialmodellen bereitgestellt. Ein bedarfsgerechtes Vorgehensmodell und geeignete Werkzeuge unterstützen bei der interdisziplinären Zusammenarbeit, effizienten Modellerstellung sowie situationsspezifischen Anwendung. Vier Anwendungsfälle aus der Praxis demonstrieren den Einsatz der Spezifikationstechnik. ; ger

      Spezifikationstechnik zur Beschreibung Analyse von Wertschöpfungssystemen
    • 2009

      Diese Arbeit untersucht die Funktionen des staatlichen Richters am Sitz eines internationalen Schiedsgerichts gemäß dem 12. Kapitel des IPRG. Schiedsgerichte sind private Institutionen innerhalb der staatlichen Rechtsordnung und verfügen nicht über Zwangsgewalt. Das 12. Kapitel ermöglicht es dem Schiedsgericht oder den Parteien, den staatlichen Richter um Unterstützung zu bitten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Schiedsverfahrens zu gewährleisten. Der staatliche Richter kann bereits bei der Bestellung der Schiedsrichter aktiv werden, jedoch nur auf Antrag des Schiedsgerichts oder der Parteien. Seine Prüfungspflichten variieren je nach beantragten Maßnahmen, und seine Rechtshilfe muss notwendig und verhältnismäßig sein. Primär agiert der staatliche Richter unterstützend, hat jedoch die Möglichkeit, Zwangsgewalt einzusetzen und selbst Rechtshilfe zu beantragen. Im Verhältnis zum Schiedsgericht sind seine Mittel oft auf Feststellungen, Empfehlungen und Ermahnungen beschränkt. Dennoch kann die staatliche Gerichtsbehörde auch Aufsicht und Kontrolle über die Schiedsgerichte ausüben und bestimmte Verfahrenshandlungen vornehmen. Es gibt jedoch Maßnahmen, zu denen der staatliche Richter keine Unterstützung leisten kann.

      Funktionen des staatlichen Richters am Sitz des internationalen Schiedsgerichts gemäss 12. Kapitel des IPRG
    • 1958

      Schubert

      • 178 Seiten
      • 7 Lesestunden
      2,5(2)Abgeben

      Zahlr. Abb., Faksim. u. Notenbeisp. 174 S. N.-A.

      Schubert