Unternehmen durchleben gegenwärtig den Wandel vom Produzenten hin zum produzierenden Dienstleister. Im Zuge der digitalen Transformation forcieren sie insbesondere die Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen, die Interaktion auf digitalen Plattformen sowie die Umsetzung neuartiger Geschäftsmodelle. Oftmals sind die Wertschöpfungssysteme dieser Unternehmen historisch gewachsenen und nicht dafür ausgelegt - eine Neuausrichtung ist unausweichlich. Sie stehen vor der Frage, wie sie ihr Wertschöpfungssystem planen und die unternehmerischen Abläufe und Strukturen effizient gestalten können. Ziel dieser Arbeit ist eine Spezifikationstechnik zur Beschreibung und Analyse von Wertschöpfungssystemen. Im Kern besteht sie aus einer Modellierungssprache, welche eine prägnante, graphische Modellierung eines Wertschöpfungssystems ermöglicht und sich als Instrument zur anschaulichen Analyse und integrativen Planung von Geschäft und Wertschöpfungssystem eignet. Hierfür werden ein eingängiges Sprachkonzept und ein vernetztes System aus Partialmodellen bereitgestellt. Ein bedarfsgerechtes Vorgehensmodell und geeignete Werkzeuge unterstützen bei der interdisziplinären Zusammenarbeit, effizienten Modellerstellung sowie situationsspezifischen Anwendung. Vier Anwendungsfälle aus der Praxis demonstrieren den Einsatz der Spezifikationstechnik. ; ger
Marcel Schneider Reihenfolge der Bücher






- 2018
- 2009
Diese Arbeit untersucht die Funktionen des staatlichen Richters am Sitz eines internationalen Schiedsgerichts gemäß dem 12. Kapitel des IPRG. Schiedsgerichte sind private Institutionen innerhalb der staatlichen Rechtsordnung und verfügen nicht über Zwangsgewalt. Das 12. Kapitel ermöglicht es dem Schiedsgericht oder den Parteien, den staatlichen Richter um Unterstützung zu bitten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Schiedsverfahrens zu gewährleisten. Der staatliche Richter kann bereits bei der Bestellung der Schiedsrichter aktiv werden, jedoch nur auf Antrag des Schiedsgerichts oder der Parteien. Seine Prüfungspflichten variieren je nach beantragten Maßnahmen, und seine Rechtshilfe muss notwendig und verhältnismäßig sein. Primär agiert der staatliche Richter unterstützend, hat jedoch die Möglichkeit, Zwangsgewalt einzusetzen und selbst Rechtshilfe zu beantragen. Im Verhältnis zum Schiedsgericht sind seine Mittel oft auf Feststellungen, Empfehlungen und Ermahnungen beschränkt. Dennoch kann die staatliche Gerichtsbehörde auch Aufsicht und Kontrolle über die Schiedsgerichte ausüben und bestimmte Verfahrenshandlungen vornehmen. Es gibt jedoch Maßnahmen, zu denen der staatliche Richter keine Unterstützung leisten kann.
- 1958
Schubert
- 178 Seiten
- 7 Lesestunden
Zahlr. Abb., Faksim. u. Notenbeisp. 174 S. N.-A.