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Carl Zimmerer

    Hammer sein - nicht Amboß
    Die Bilanzwahrheit und die Bilanzlüge
    Industriebilanzen lesen und beurteilen
    Wir Wirtschaftswunderknaben sind älter geworden
    Anmerkungen eines liberal Gebliebenen
    Kreditwesengesetz
    • Kreditwesengesetz

      Systematische Einführung und Kommentar

      • 312 Seiten
      • 11 Lesestunden

      Mit dem neuen Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, das am 1. Januar 1962 in Kraft tritt, wird der unklare Rechtszustand im Kreditwesen seit Kriegsende beseitigt. Die interessierten Kreise betrachten das Gesetz als ausgewogene Grundsatzgesetzgebung, die die notwendige Einflussnahme des Staates auf die Kreditinstitute ermöglicht, ohne deren Geschäftspolitik zu stören. Es schließt sowohl Lücken eines Rahmen gesetzes als auch die Gefahren eines perfektionistischen Gesetzes aus. Dieses Gesetz wird auf lange Sicht die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Fragen der Kreditwirtschaft darstellen. Zur Erläuterung der Zielsetzung und Anforderungen haben zwei angesehene Fachleute eine systematische Einführung und einen Kommentar verfasst. Dr. Earl Zimmerer, ehemaliger Direktor einer Großbank und derzeit geschäftsführender Gesellschafter einer Finanzierungsgesellschaft, verfasste die Einführung und betonte die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Recht. Dr. Herbert Schönle, außerordentlicher Professor für deutsches Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, kommentierte die einzelnen Normen des Gesetzes.

      Kreditwesengesetz
    • InhaltsverzeichnisEinleitung: Der Bilanzinhalt.I. Zum Umfang der Aufzeichnungen.II. Das Vermögen.III. Das Kapital.IV. Die Erfolgsrechnung.V. Die politischen Folgerungen.Register.Stichwortverzeichnis.Namenverzeichnis.Firmenverzeichnis.

      Die Bilanzwahrheit und die Bilanzlüge