English summary: Karl Engisch's Introduction to Legal Thinking, first published in 1956, is now one of the 'classics' in the literature of jurisprudence. The eight chapters mainly discuss fundamental issues of methodology and the philosophy of law in the face of the intellectual currents of the twentieth century. The aim of the book is to make the mysterious and sometimes doubtfullooking logic and methodology of Judicial Thinking accessible to law students and interested laypersons. German description: Die 1956 erstmals erschienene "Einfuhrung in das juristische Denken" von Karl Engisch gehort mittlerweile zu den "Klassikern" der rechtswissenschaftlichen Literatur. In acht Kapiteln werden vor allem Grundsatzfragen der Methodenlehre, aber auch der Rechtsphilosophie in Auseinandersetzung mit den geistigen Stromungen des zwanzigsten Jahrhunderts abgehandelt. Zielsetzung dieses Buches ist es, den Studierenden der Rechtswissenschaft wie auch den interessierten Laien die geheimnisvolle und bisweilen suspekte Logik und Methodik des juristischen Denkens nahezubringen.
Karl Engisch Bücher



Die Kausalität als Merkmal der strafrechtlichen Tatbestände
Unveränderte, um ein Geleitwort ergänzte Broschurausgabe
- 381 Seiten
- 14 Lesestunden
Vor 90 Jahren veroffentlichte Karl Engisch seine wohl beruhmteste strafrechtsdogmatische Abhandlung, die viele Jahre vergriffen war. Die seitenidentische Neuausgabe, versehen mit einem Geleitwort von Ingeborg Puppe, macht diesen zentralen Text wieder zuganglich. Engisch entwickelt darin eine Lehre von der Kausalitat, die im Gegensatz zur damals herrschenden Conditio-sine-qua-non-Formel eine wissenschaftliche Methode zur Feststellung der Beziehung zwischen Einzelursache und Erfolg anhand des wirklichen Kausalverlaufs anbietet. Auf dieser Basis erarbeitet er unter dem Stichwort 'Adaquanz der Erfolgsverursachung' diejenigen Grundgedanken, die sich 30 Jahre spater in der Lehre von der objektiven Zurechnung durchsetzen sollten. Die auch international wahrgenommene Abhandlung Engischs kann noch heute als Schatzkammer fur die Weiterentwicklung der Lehre von der objektiven Zurechnung genutzt werden.