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Johann Georg Helm

    Speditionsrecht
    Fälle und Lösungen nach höchstrichterlichen Entscheidungen
    Handelsgesetzbuch 1
    Frachtrecht
    Frachtrecht 1
    Frachtrecht 2
    • Mit dem vorliegenden Werk wird die zweite Auflage der Kommentierung Johann Georg Helms vollendet, die er im Jahre 1986 mit dem Speditionsrecht der §§ 407 - 415 HGB begonnen und dem Band zum nationalen Frachtrecht mit den §§ 425 - 452 HGB im Jahre 1994 fortgesetzt hatte, beide als Lieferungen zum Großkommentar HGB und eigenständige Sonderausgaben erschienen. Der vorliegende Band behandelt die CMR, das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Der CMR kommt insoweit eine besondere, gesteigerte Bedeutung zu, als sie zugleich Grundlage des neuen deutschen Transportrechts im Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts vom 25. Juni 1998, dem Transportrechtsreformgesetz, war. Der Band enthält neben der Kommentierung des internationalen Einheitsrechts der CMR unter Berücksichtigung der deutschen und ausländischen Rechtsprechung auch weiterführende Erläuterungen zum aktuellen, nationalen deutschen Transportrecht. Die Neubearbeitung bietet dem Benutzer ein aktuelles und umfassendes Kompendium in der schwierigen Materie des internationalen Transportrechts. Neue Rechtsprechung und Literatur sind eingehend behandelt; die Bearbeitung hat den Bearbeitungsstand März 2001, teilweise noch darüber hinaus.

      Frachtrecht 2
    • Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Drittes Buch. Handelsgesetzbuch -- Sechster Abschnitt. Frachtgeschäft -- § 425 Frachtführer ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, die Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern auszuführen -- § 426 (Frachtbrief) -- § 427 (Begleitpapiere) -- § 428 (Lieferfrist; Verhinderung der Beförderung) -- § 429 (Haftung des Frachtführers) -- § 430 (Umfang des Ersatzes) -- § 431 (Haftung für Gehilfen) -- § 432 (Mehrere Frachtführer) -- § 433 (Verfügungsrecht des Absenders) -- § 434 (Rechte des Empfängers vor der Ankunft des Gutes) -- § 435 (Rechte des Empfängers nach der Ankunft des Gutes) -- § 436 (Zahlungspflicht des Empfängers) -- § 437 (Ablieferungshindernisse) -- § 438 (Erlöschen der Ansprüche gegen den Frachtführer) -- § 439 (Verjährung) -- § 440 (Gesetzliches Pfandrecht) -- § 441 (Rechte und Pflichten des letzten Frachtführers) -- § 442 (Haftung des abliefernden Frachtführers) -- § 443 (Rang mehrerer Pfandrechte) -- § 444 (Ladeschein) -- § 445 (Inhalt des Ladescheins) -- § 446 (Ladeschein und Frachtvertrag) -- § 447 (Legitimation durch Ladeschein) -- § 448 (Ruckgabe des Ladescheins) -- § 449 (Nachfolgender Frachtführer) -- § 450 (Wirkungen der Übergabe) -- § 451 (Gelegenheitsfrachtführer) -- § 452 (Güterbeförderung durch Post) -- Anhang I: Güterkraftverkehrsgesetz (GuKG) -- Anhang II: Kraftverkehrsordnung (KVO) für den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeuge

      Frachtrecht 1
    • Frachtrecht

      Güterbeförderung auf der Straße

      Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Sechster Abschnitt. Frachtgeschäft -- § 425 (Definition des Frachtführers) -- § 426 (Frachtbrief) -- § 427 (Begleitpapiere) -- § 428 (Lieferfrist; Verhinderung der Beförderung) -- § 429 (Haftung des Frachtführers) -- § 430 (Umfang des Ersatzes) -- § 431 (Haftung für Gehilfen) -- § 432 (Mehrere Frachtführer) -- § 433 (Verfügungsrecht des Absenders) -- § 434 (Rechte des Empfängers vor Ankunft des Frachtgutes) -- § 435 (Rechte des Empfängers nach der Ankunft des Frachtgutes) -- § 436 (Zahlungspflicht des Empfängers) -- § 437 (Hindernisse für die Ablieferung) -- § 438 (Erlöschen der Ansprüche gegen den Frachtführer) -- § 439 (Verjährung) -- § 440 (Gesetzliches Pfandrecht) -- § 441 (Rechte und Pflichten des letzten Frachtführers) -- § 442 (Haftung des abliefernden Frachtführers) -- § 443 (Rang mehrerer Pfandrechte) -- § 444 (Ladeschein) -- § 445 (Inhalt des Ladescheins) -- § 446 (Ladeschein und Frachtvertrag) -- § 447 (Legitimation durch Ladeschein) -- § 448 (Rückgabe des Ladescheins) -- § 449 (Nachfolgender Frachtführer) -- § 450 (Wirkung der Übergabe des Ladescheins) -- § 451 (Gelegenheitsfrachtführer) -- § 452 (Güterbeförderung durch die Post) -- Anhang I zu § 452 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) -- Anhang II nach § 452 Kraftverkehrsordnung für den Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen (KVO) -- Anhang III nach § 452 Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüter

      Frachtrecht
    • Der „Staub“ ist einer der ältesten deutschsprachigen Kommentare zum Handelsrecht, die erste Auflage erschien 1893. Er hat als der umfassendste, vollständigste und bedeutendste Großkommentar zum Handelsrecht einschließlich zahlreicher Nebengebiete ein herausragendes Renommee. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und mhafte Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewährleistet wird. Der Kommentar erscheint in 15 Bänden, gegliedert nach den Büchern des HGB. Neben dem gesamten Handelsrecht (außer Seerecht) inklusive einer umfassenden Darstellung des Bilanzrechts werden unter anderem das Bankvertragsrecht, CMR, das Transportrecht mit den ADSp. und weiteren Allgemeinen Bedingungen aus dem Transportrecht detailliert und ausführlich erläutert.

      Handelsgesetzbuch 1
    • Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Vierter Abschnitt. Speditionsgeschäft -- §§ 407—409 HGB -- § 410 HGB -- § 411 HGB -- § 412 HGB -- § 413 HGB -- § 414 HGB -- § 415 HGB -- Anhang I. nach § 415 HGB: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) -- Anhang II. nach § 415 Speditions-Versicherungsschein (SVS) und Rollfuhr-Versicherungsschein (RVS) -- Anhang III nach § 415 Speditions-Police (Sped. Police) -- Sachregister

      Speditionsrecht
    • Frontmatter -- VORWORT -- INHALTSVERZEICHNIS -- ARBEITSANLEITUNG -- Übungen -- PROBEKLAUSUR NR. 1 -- Lösungsvorschläge zu den Übungen -- Lösungsvorschläge zu den Probeklausuren -- Literaturverzeichnis

      Grundkurs im Bürgerlichen Recht