Ralf Seidel Bücher






Prinzip Zukunft: Im Dialog mit Hans Jonas
- 317 Seiten
- 12 Lesestunden
Im Jahr 2003 jährte sich zum 100. Mal der Geburtstag von Hans Jonas. Die Stadt Mönchengladbach ehrte einen ihrer bedeutendsten Söhne durch die Organisation eines Hans-Jonas-Jahres, in dessen Rahmen auch ein wissenschaftliches Symposium der Hans-Jonas-Gesellschaft veranstaltet wurde, dessen Vorträge in diesem Band versammelt sind. Der Band gliedert sich in vier Themenkomplexe: Unter dem Titel Metaphysische Vermutungen wird der Ontologie und dem Gottesverständnis von Hans Jonas nachgegangen. Im Kapitel Organismus und Freiheit kommen anthropologische und ästhetische Grundfragen im Jonasschen Werk zur Sprache. Der dritte Komplex widmet sich dem Prinzip Verantwortung und fragt nach der Begründbarkeit von Jonas' normativer Ethik. Im abschließenden vierten Teil werden Anwendungsbereiche des Prinzip Verantwortung untersucht, und zwar Medizinethik, Technik und Ökonomie. Die Podiumsdiskussionen zu den vier Themenkomplexen werden ebenso wie die Abschlussdiskussion in gekürzter Form präsentiert. Mit Beiträgen von Paolo Becchi, Micha Brumlik, Eric Cassell, Markus Dederich, H. Tristram Engelhardt, Jr., Nathalie Frogneux, Jean Greisch, Hans Hermann Henrix, Dirk Hohnsträter, Christian Illies, Karl Kardinal Lehmann, Anton Rauscher, Martin W. Schnell, Christian Wiese
Im ersten Teil der Arbeit werden die geschichtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen zum Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Landkreise behandelt. Hauptteil der Arbeit ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Ausspruch des BVerfG vom 23.11.1988 zum Fall Rastede. Im Rahmen der Darstellung wurden die wesentlichen Beiträge aus der juristischen Literatur zur fraglichen Problematik bis Ende 1991 diskutiert. Die jüngste Rechtsprechung insbesondere des BVerwG in diesem Bereich wurde in die Arbeit miteinbezogen. Darüber hinaus erfolgt eine Erörterung der Problematik der sogenannten Aufgabenhochzonung konkret am Beispiel des Abfallrechts. Die Anwendung der im zweiten Teil erarbeiteten Grundsätze geschieht unter besonderer Berücksichtigung des Gewährleistungsgehalts des Art. 11 Abs. 2 BV, der den bayerischen Gemeinden eine wesentlich stärkere Rechtsposition gegenüber den Landkreisen einräumt als Art. 28 Abs. 2 GG.