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Ernst Pitz

    Die griechisch-römische Ökumene und die drei Kulturen des Mittelalters
    Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters
    Der Untergang des Mittelalters
    Europäisches Städtewesen und Bürgertum
    Bürgereinung und Städteeinung
    Die Entstehung der Ratsherrschaft in Nürnberg im 13. und 14. Jahrhundert
    • In der Verfassungslehre wird die politische Erfahrung des europäischen Mittelalters oft vernachlässigt, da sie von der politischen Theologie des Gottesgnadentums überschattet wird, die den Fokus auf Königtum und Adel legt. Dadurch bleiben viele Hinweise auf die Eintracht oder den gemeinsamen Willen des Volkes als Grundlage der Herrschaft und der Gesetze unerklärt. Ein Beispiel aus dem Jahr 876 besagt: „Eintracht des Volkes und königliche Verkündung schaffen das Gesetz.“ Dies zeigt, dass bereits im Mittelalter der gemeinsame Wille aller Staatsangehörigen und deren Handeln in Volks- und Reichsversammlungen entscheidend für die Stabilität von Reichen und Staaten war. Die Vertreter des Volkes, die den Gemeinwillen in den Versammlungen erneuerten und Könige sowie Fürsten wählten, handelten auf Grundlage eines sogenannten imperativen Mandats der Gemeinden. Diese Sichtweise des Laienvolkes stand im Gegensatz zur theologischen Auffassung, die den Staat von oben, durch die Königsgewalt, betrachtete. Das ältere politische System der gemeinsamen Willensbildung legte den Grundstein für den Übergang zu einem moderneren Repräsentativsystem in Westeuropa seit dem 13. Jahrhundert. Seither konkurrieren beide Systeme in Europa und Nordamerika, wobei die praktische Überlegenheit der Repräsentation in der Gegenwart allgemein anerkannt wird.

      Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters
    • Das halbe Jahrtausend, dessen Geschichte in diesem Buch behandelt wird, zeigt bedeutende Verschiebungen der geographischen Grenzen des Welttheaters. Besonders hervorzuheben ist die Entwicklung einer Weltordnung, in der Orient und Okzident durch das persische und römische Großreich geprägt waren. Zu Beginn des 9. Jahrhunderts zeichnete sich die bis heute gültige Gliederung Europas in westeuropäisches Abendland, griechisch-osteuropäische Mitte und die muslimische Welt ab. Der Inhalt gliedert sich in mehrere Abschnitte: I. Politische Grundgedanken des Altertums II. Innere Verhältnisse des Römischen Reiches III. Diokletian und Konstantin und die Entstehung des byzantinischen Staates IV. Die gefährdete Reichseinheit (337-395) V. Die zerbrochene Reichseinheit (395-511) VI. Die verlorene Reichseinheit (491-565) VII. Abendland und Byzanz: Die zweigeteilte Mittelmeerwelt (565-610) VIII. Byzantiner und Araber: Die Spaltung des Morgenlandes (610-689) IX. Die dreigeteilte Mittelmeerwelt (680-718) X. Erneuerung der Flügelmächte (714-795) XI. Das Ende des antiken Weltsystems (768-812). Ein Literaturverzeichnis und ein Nachwort über die Möglichkeit, vergleichend europäische Geschichte zu schreiben, runden das Werk ab. Der Autor, geboren 1928, habilitierte 1967 an der Universität Gießen und war von 1968 bis 1971 am Deutschen Historischen Institut in Rom tätig. Seit 1971 ist er Professor für mittelalterliche Geschichte an der Technischen U

      Die griechisch-römische Ökumene und die drei Kulturen des Mittelalters
    • Ein dichtes Bild aus der Zeit von 364 bis 1387 vom städtischen, ländlichen und höfischen Leben, von der Organisation der Gesellschaft, sowie von Kirche und Kloster

      Lust an der Geschichte: Leben im Mittelalter
    • Die Analyse der von Papst Gregor dem Großen (590–604) verfassten und im Wortlaut überlieferten Briefe zeigt, dass es sich dabei in 62 Prozent der Fälle um Reskripte im Sinne des römischen Kaiserrechts handelt, das heißt um Urkunden, die der Papst ebenso, wie es die Kaiser taten, einem Petenten auf dessen Antrag und unter Vorbehalt der Ungültigkeit bei fehlerhaftem Antrag gewährte. Dieser Befund erlaubt es, die Abkunft des mittelalterlichen Urkundenwesens vom spätantiken auf neue Weise zu begründen, den Begriff des Privilegs neu zu definieren und die Widerruflichkeit herrscherlicher Konzessionen als unerlässliches Hilfsmittel einer bestimmten Regierungsweise zu beschreiben. Man konnte nämlich den bei aller Rechtsbildung vorausgesetzten Konsens des Oberhauptes mit den Rechtsunterworfenen nur dadurch herstellen, daß Kaiser und Päpste ständig mit den in den Hauptstädten zusammenströmenden Petenten verhandelten. Ein Register erschließt das Werk.

      Papstreskripte im frühen Mittelalter