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Bookbot

Heinrich Scholler

    1. Januar 1929 – 31. August 2015
    Beiträge zum Behinderten- und Rehabilitationsrecht
    Die Bedeutung des kanonischen Rechts für die Entwicklung einheitlicher Rechtsprinzipien
    Westliches Recht in der Republik Türkei 70 Jahre nach der Gründung
    Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht
    Die Interpretation des Gleichheitssatzes als Willkürverbot oder als Gebot der Chancengleichheit
    Höhere und weiterführende berufliche Bildung für Blinde und Sehbehinderte in einer sich wandelnden Arbeitswelt
    • 2010

      Es handelt es sich bei diesem Werk um Material, das man als „Motive“ der neuen mongolischen Gesetzgebung bezeichnen könnte. Daher war es auch ein besonderes Anliegen, nicht nur fertige Gesetze oder Darstellungen von Gesetzen abzudrucken oder zu diskutieren, sondern den Gang in den Diskussionen der Seminare und Symposien, in welchen die Entwürfe erarbeitet wurden, vorzustellen. Das vorliegende Buch ist gleichzeitig eine kleine Rechtsgeschichte der Rechtsreform in der Mongolei, die natürlich auch als Paradigma für eine effektive Methode des Rechtstransfers angesehen werden sollte.

      Rechtsreform und Rechtstransfer in der Mongolei
    • 2010

      Der Schwerpunkt des ersten Abschnittes dieser Arbeit liegt auf Fragen der Grundrechtsgeltung, der Grundrechtsinterpretation und des Grundrechtswandels. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bedeutung der Entwicklung der Rechtssymbolik, einer Rechtskultur bzw. von verschiedenen Rechtskulturen und ihr Verhältnis zueinander. In einem dritten Untersuchungspunkt behandelt Heinrich Scholler die Gewissensfreiheit, weniger als Grundrecht, sondern mehr als Grundprinzip des modernen Verfassungsrechts. Als vorläufiges Ergebnis dieser Untersuchung ist das letzte Kapitel anzusehen, das sich mit Grundlagen-Fragen der europäischen Rechtsentwicklung beschäftigt. Zwei zentrale europäische Grundrechtsprobleme stehen hier im Mittelpunkt: Die Entwicklung der Europäischen Grundrechtecharta und das gleiche Recht auf Zugang zur Gerichtsbarkeit in Europa stehen hier neben der Globalisierung.

      Grundrechte und Rechtskultur auf dem Weg nach Europa
    • 2007

      Aus dem Inhalt: A. Historisch: 1. Vom vorkolonialen zum modernen afrikanischen Staat; 2. Anknüpfungspunkte für eine Rezeption der abendländischen Menschenrechte in der afrikanischen Tradition; B. Allgemein: 3. Kulturkonflikte, Toleranz und Ordre Public; 4. Menschenrechte und Minderheitenschutz in Afrika, dargestellt am Beispiel Äthiopiens; 5. Der Verfassungsdialog in der Republik Südafrika; 6. Recht, Staat und Politik in Schwarzafrika; 7. Konzepte und Probleme des afrikanischen Rechts der Gegenwart als Ergebnis eines mehrschichtigen Implementationsprozesses; C. Menschenrechte: 8. Grundkonflikte der Realisierung der Menschenrechte in der afrikanischen Verfassungswirklichkeit; 9. Regierung, Verwaltung und Bevölkerung in Afrika; 10. Souveränität und humanitäre Intervention unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtssituation in Afrika.

      Staat, Politik und Menschenrechte in Afrika
    • 2002

      Gustav Radbruch, einer der bedeutendsten deutschen Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts, hat sich intensiv mit den zentralen Fragen der Rechtsvergleichung auseinandergesetzt, insbesondere im Hinblick auf das anglo-amerikanische Recht. Die Ansicht, dass Radbruch wenig zur Rechtsvergleichung beigetragen habe, könnte aus der nationalen Ausrichtung seiner Zeit resultieren, die die Rechtsphilosophie in eine allgemeine Rechtslehre integrieren wollte. Gemeinsam mit Emil Lask vertrat er den Neukantianismus, der das Recht als soziale Tatsache von der Norm unterschied. Radbruch betrachtete das Recht als „realen Kulturfaktor“ und „sozialen Lebensvorgang“ und modifizierte das Sein-Sollen-Schema, um eine soziale Dimension des Seins zu integrieren. Heinrich Scholler untersucht auch Radbruchs letzte große Idee, die aus dem Konflikt mit dem Nationalsozialismus und dem Krieg hervorging: die Lehre vom gesetzlichen Unrecht und vom überpositiven Recht. Seine rechtsvergleichende Analyse der Equity im englischen Recht spielte hierbei eine entscheidende Rolle. Radbruch sah in der Rechtsvergleichung eine Möglichkeit, neue Fragestellungen zu entwickeln und damit zur Selbsterkenntnis der Menschheit beizutragen. Diese Erfüllung des Rechts als ein „An das Ende Kommen“ hat die Züge eines Aufhebens und Vollendens, wobei das soziale Recht stets mit der Würde des Menschen und dem Humanum verbunden bleibt.

      Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht
    • 2002

      Der vorliegende Band enthält die Vorträge, die auf der 28. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung vom 19.-22. September 2001 in Hamburg in der Fachgruppe »Vergleichende Rechtsgeschichte, orientalische Rechte und ethnologische Rechtsforschung« gehalten wurden, nebst einem kurzen Bericht über die Diskussion. Dabei wurde die Rolle des Rechtssprichworts beleuchtet, eine rechtshistorisch und rechtspolitisch in den letzten Jahrzehnten immer wieder umstrittene Frage. Anhand von Beispielen aus dem deutschen mittelalterlichen Rechtsleben und aus verschiedenen afrikanischen Gesellschaften wurde nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten bei aller Verschiedenheit von Zeit und Ort gesucht. - Rechtssprichwörter sind vor allem dort von Wichtigkeit, wo Rechtstraditionen mündlich weitergegeben werden und in Rechtsstreitigkeiten die mündliche Auseinandersetzung der Parteien im Vordergrund steht. In Afrika spricht derzeit vieles dafür, daß mit einem zunehmenden Wiedererstarken des autochthonen Rechts auch die Bedeutung von Rechtssprichwörtern wieder zunimmt. Der Band ist insbesondere für rechtsvergleichend interessierte Juristen, Afrikanisten, Germanisten und Ethnologen von Interesse.

      Rechtssprichwort und Erzählgut