unter Einbeziehung der sonstigen Grundrechtsregelungen des Primärrechts und der EMRK
Der Kommentar bietet eine umfassende Auslegung der Grundrechte-Charta, die durch den Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich wurde. Der Autor erläutert die Charta in ihrem Verhältnis zum nationalen Recht und berücksichtigt dabei auch andere europäische Grundrechtsquellen sowie die EMRK. Besondere Beachtung finden die systematischen Zusammenhänge der Grundrechte und deren Abgrenzung. Die 4. Auflage integriert aktuelle Rechtsprechung und beleuchtet die gestiegene Bedeutung des Rechtsschutzes gemäß Art. 47, was für deutsche Juristen von besonderem Interesse ist.
Der kompakte Kommentar bietet eine strukturierte und zuverlässige Übersicht über das Baugesetzbuch (BauGB) und dessen aktuelle Rechtsprechung. Er richtet sich an Praktiker und Studierende und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf komplexe Inhalte des öffentlichen Baurechts. Die Neuauflage berücksichtigt wichtige gesetzliche Neuerungen, wie das Baulandmobilisierungsgesetz und aktuelle Entscheidungen der relevanten Gerichte. Zielgruppen sind Juristen, Verwaltungsfachleute sowie Architekten und Ingenieure, die sich mit den neuesten Entwicklungen im Baurecht auseinandersetzen möchten.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Charta zu einer verbindlichen Rechtsquelle der EU-Grundrechte. Der Autor erläutert klar und verständlich die Wirkungsweise der Charta und ihr Verhältnis zum nationalen Recht. In den Kommentierungen der einzelnen Vorschriften werden auch die weiteren europäischen Grundrechtsquellen berücksichtigt, die durch Art. 6 EUV anerkannt sind, wie die vom EuGH entwickelten Grundsätze und die in den Verträgen enthaltenen Regelungen mit Grundrechtsqualität. Zudem werden die Vorschriften der EMRK, denen die EU selbst unterworfen ist, behandelt. Die Einführung bietet einen Überblick über das System des Europäischen Grundrechtsschutzes, das auf Art. 6 EUV basiert. Die Kommentierungen zu den allgemeinen Bestimmungen der Charta (Art. 51 ff.) vermitteln wichtige Begriffe der allgemeinen Grundrechtslehren des Europäischen Verfassungsrechts. Besonders für deutsche Juristen ist von Interesse, dass die europäischen Grundrechte nicht identisch mit den deutschen Grundrechtsregelungen sind. Es werden Schutzbereiche normiert, die im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt sind, wie der Schutz persönlicher Daten, das Recht auf Bildung, sowie Rechte von Kindern und älteren Menschen. Die klare Kommentierung der Vorschriften und der Überblick über die Quellen der EU-Grundrechte sind von Vorteil für Richter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Rechtsreferendare und Studierende.
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandZitat aus der Prä "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."Textausgabe, Zuletzt geändert durch Art. 1 u. 2 Satz 2 G v. 29.9.2020 I 2048äambelI. Die GrundrechteII. Der Bund und die LänderIII. Der BundestagIV.Der BundesratIV a. Gemeinsamer AusschußV. Der BundespräsidentVI. Die BundesregierungVII. Die Gesetzgebung des BundesVIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die BundesverwaltungVIIIa. Gemeinschaftsaufgaben, VerwaltungszusammenarbeitIX. Die RechtsprechungX. Das FinanzwesenX a. VerteidigungsfallXI. Übergangs- und Schluß 23.05.1949 "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fung, das zuletzt durch Artikel 1 u. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 29. September 2020 (BGBl. I S. 2048) geändert worden ist"Gebundene Ausgabe.LIWI Literatur- und WissenschaftsverlagZweite Auflage, LIWI Verlag, Göttingen 2021
Der Klassiker zum BImSchG Zum Werk Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein zentraler Bestandteil des Umweltrechts. Daneben enthält es das Recht der gefährlichen Anlagen und damit auch ein Kernstück des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Der bewährte Handkommentar erläutert das BImSchG aus dieser doppelten Perspektive aktuell, kompetent und zuverlässig. Er ist stark auf die Bedürfnisse des Praktikers zugeschnitten und bietet pragmatische, eng an der Rechtsprechung orientierte Lösungen. Ein ausführliches Sachverzeichnis rundet den Kommentar ab. Vorteile auf einen Blick - Autor gehört zu den führenden Experten - übersichtliche Darstellung für den ersten Zugriff - handliches Format: Kommentar für die Aktentasche Zielgruppe Für Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Umweltbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Richter, Hochschullehrer sowie Referendare und Studierende.