Franz Wieacker Bücher






Le conseiller d'état: Rechtslehrer der neueren deutschen Privatrechtsgeschichte
- 336 Seiten
- 12 Lesestunden
Reprint of the original, first published in 1882. The Antigonos publishing house specialises in the publication of reprints of historical books. We make sure that these works are made available to the public in good condition in order to preserve their cultural heritage.
Aus dem Inhalt: Zum Wandel der Eigentumsverfassung (1934) - Wandlungen der Eigentumsverfassung (1935) - Eigentum und Eigen (1935) - Eigentum und Enteignung. Ein Versuch zur Neufassung der Grundfragen (1935) - Das Kitzeberger Lager junger Rechtslehrer (1936) - Bauernrecht und bürgerliches Liegenschaftsrecht (1936) - Familiengut und Erbengemeinschaft (1936) - Zur Struktur des Berichtigungsanspruchs (1936) - Der Stand der Rechtserneuerung auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (1937) - Geschichtliche Ausgangspunkte der Ehereform (1937) - Richtermacht und privates Rechtsverhältnis. Eine Übersicht über den Stand der Problematik im Privatrecht (1938) - Der Eigentumsvorbehalt als dingliche Vorzugshaftung (1938) - Zum gegenwärtigen Stand des Jugendhilferechts (1939) - Die Forderung als Mittel und Gegenstand der Vermögenszuordnung. Ein Beitrag zur Kritik der Unterscheidung zwischen Schuldrecht und Sachenrecht (1941) - Zum System des deutschen Vermögensrechts. Erwägungen und Vorschläge (1941) - Vielfalt und Einheit der deutschen Bodenrechtswissenschaft der Gegenwart. Über die Umgestaltung des Grundstücksrechts durch die heutige Bodenpolitik (1942) - Keine Wiederauferstehung des Besitzbürgers. Das Pro und Contra in der Debatte um das Bürgertum (1949) - Brief an Paolo Grossi und Faksimile (1974) - „Wandlungen der Eigentumsverfassung“ Revisited (1976/77)
Joseph Georg Wolf hat das Manuskript des zweiten Bandes der Römischen Rechtsgeschichte von Franz Wieacker erfolgreich zur Publikationsreife gebracht. Damit wird der vollständige Haupttext, ein Teil des wissenschaftlichen Apparats und eine aktualisierte Bibliographie eines grundlegenden Werkes zur Römischen Rechtsgeschichte veröffentlicht. Nach dem Tod von Wieacker im Jahr 1994 war lange ungewiss, ob das Manuskript je in Buchform erscheinen würde, da zahlreiche editorische Probleme auftraten. Durch jahrelange Rekonstruktionsarbeit gelang es Wolf, den vollständigen Haupttext sowie die wissenschaftlichen Annotationen zu den ersten sieben Paragraphen zu transkribieren. In Absprache mit dem Verlag wurde entschieden, die Anmerkungen über diese sieben Paragraphen hinaus nicht zu erweitern, um die Besonderheiten von Wieackers wissenschaftlicher Durchdringung der Quellen und der Sekundärliteratur nicht zu verfälschen. Stattdessen wurde dem Werk eine umfassende, von Ulrich Manthe und Marius Bolten erarbeitete Bibliographie beigefügt, die der Gliederung Wieackers folgt. Dieses Werk stellt somit einen bedeutenden Beitrag zur Römischen Rechtsgeschichte dar und würdigt das Erbe eines der wichtigsten Rechtshistoriker des 20. Jahrhunderts.