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Hermann Lange

    Wandlungen des Schadensersatzrechts
    Haftung für neues Leben?
    Festschrift für Joachim Gernhuber zum 70. Geburtstag
    Die Anfänge der modernen Rechtswissenschaft
    Erinnerungen an die Studien- und Referendarzeit in Leipzig und Sachsen
    Schulbau und Schulverfassung der frühen Neuzeit
    • Recht und Macht

      Politische Streitigkeiten im Spätmittelalter

      • 253 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Das Buch setzt sich mit der rechtlichen Beurteilung folgender Streitigkeiten auseinander: 1. Kaiser Heinrich VII und Robert von Neapel (Prozess wegen Majestätsverbrechens, Universalmonarchie oder Nationalstaaten, Rechtliches Gehör); 2. Urban VI und Clemens VII (Rechtsgültigkeit der zum großen Schisma führenden Wahlen von Papst und Gegenpapst, Rechte der Kardinäle); 3. Der gerechte Krieg und die Landnahmen der Europäer (Die Entwicklung der Lehre vom gerechten Krieg, Rechtsstellung der Ungläubigen); 4. Sixtus IV und Lorenzo von Medici (Rechtsgültigkeit der Censura Sixtus’ IV, Haftung einer Stadt für ihre Bürger, Rechtliches Gehör); 5. Das Konzil von Pisa 1511/1512 (Recht zur Einberufung eines Konzils, Verhältnis von Konzil und Papst, Anklage gegen und Urteil über einen Papst); 6. Heinrich VIII und Katharina von Aragón (Rechtsgültigkeit der Ehe Heinrichs mit Katharina, Ehehindernisse und Dispensrecht des Papstes, Abgrenzung von göttlichem und menschlichem Recht). In einem jeweils ersten Teil wird der Ablauf der zu beurteilenden Ereignisse geschildert, in einem zweiten die bislang meist wenig beachteten Gutachten führender Juristen und die Stellungnahmen angesehener Universitäten besprochen, mit denen die Auftraggeber ihre Ziele zu erreichen suchten. Die Gutachten schöpfen aus den Quellen des römischen und kanonischen Rechts. Sie enthalten Grundsätze, die zu den bleibenden Bestandteilen des europäischen ius commune geworden sind.

      Recht und Macht
    • Die Ausbreitung des römischen Rechts über ganz Kontinentaleuropa ist mit der Geschichte der mittelalterlichen Universitäten verbunden. Begonnen hat es mit Bologna, wo um 1200 etwa 1.000 Citra- und Ultramontani Jura studiert haben mögen. Vom 13. Jahrhundert an sind zahlreiche Neugründungen hinzugetreten, wobei für die Jurisprudenz in Italien vor allem Padua, Perugia, Siena, Pavia, Pisa und das von Friedrich II. gegründete Neapel zu nennen sind, letzteres in Italien die einzige vom Staat und für den Staat geschaffene Universität. In Frankreich waren es vor allem Montpellier, Angers, Avignon und Toulouse. Toulouse war gegründet als Zentrum des rechten Glaubens gegen die dort sehr starke Bewegung der Katharer. Avignon war in der Zeit des päpstlichen Exils und anschließenden Schismas ein Zentrum der Christenheit und eine der volkreichsten Städte Europas. Noch in das 13. Jahrhundert gehören Oxford, Cambridge und Salamanca. Im 14. und 15. Jahrhundert ist in den europäischen Staaten eine hohe Zahl weiterer Universitäten hinzugetreten. Im Ergebnis waren es mehr als achtzig.

      Die Universitäten des Mittelalters und das Römische Recht
    • Band 8 enthält die umfassende Kommentierung der §§ 1589-1921 BGB (Familienrecht), zum EheG und der HausratsVO unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Rechtslehre.

      Bürgerliches Gesetzbuch