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Werner Frotscher

    20. September 1937 – 1. März 2023
    Die Ausgestaltung kommunaler Nutzungsverhältnisse bei Anschluss- und Benutzungszwang
    Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
    "Big Brother" und das deutsche Rundfunkrecht
    Regierung als Rechtsbegriff
    Verfassungsgeschichte
    • Die Verfassungsgeschichte befaßt sich nicht nur mit den historischen Strukturen des Staatswesens, sondern ist auch häufig genug Schlüssel zum Verständnis des geltenden Verfassungsrechts, das auf den Erfahrungen bisheriger Staatsformen aufbaut. Sie gehört daher daher zum Pflichtprogramm des Jura-Studiums. Der Grundriß von Frotscher und Pieroth konzentriert sich auf die Vermittlung derjenigen verfassungsgeschichtlichen Zusammenhänge, die für das Verständnis des in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden, den Grundrechten und der Demokratie verpflichteten Staatswesens unerläßlich sind. Die Darstellung beginnt daher mit der Entstehung des modernen Verfassungsrechts in den USA und in Frankreich, zeichnet seinen Einfluß auf die deutschen Staaten nach und schließt mit dem nationalsozialistischen Staat ab, der als großer Rückschlag der Verfassungsentwicklung dennoch die durch das Grundgesetz begründete Verfassungsordnung mitbestimmt hat. Für die Neuauflage ist der Band nicht nur überarbeitet und um aktuelle Literatur ergänzt worden. Vielmehr ist die Darstellung um den Zeitraum von Zusammenbruch des NS-Regimes bis zur deutschen Wiedervereinigung ergänzt worden. Für Studenten der Rechtswissenschaften, der Politikwissenschaften und der Geschichte

      Verfassungsgeschichte
    • Big Brother - dies ist heute nicht mehr nur ein Name, nicht mehr „Schreckgespenst“ im Sinne Orwells. Big Brother ist längst schon Programm - dies im wahrsten wie im übertragenen Sinne des Wortes. „Spanner-TV“ nennen es die einen, die anderen sprechen vom „TV-Event des Jahres 2000“. Als ein „legitimes Zuschauerinteresse an anderer Lebenswelt“ wird es bezeichnet und die Frage „Psychoterror oder ultimativer Kick?“ aufgeworfen. Unstreitig ist, dass es sich bei Big Brother um ein diskussionswürdiges Format handelt. Streitig ist, ob Big Brother Grenzen überschreitet. Grenzen in rechtlicher oder auch moralischer Hinsicht. Lange schon bevor sich die Unterhaltungen beim Frühstück oder die Gespräche in der Straßenbahn um Zlatko, um die Beziehung zwischen Kerstin und Alex oder das Wohlbefinden von Manuela drehten, hatte sich die LPR Hessen im Rahmen ihrer Programmaufsicht über den Sender RTL 2 der Frage zu stellen, ob Big Brother die im Rundfunkstaatsvertrag normierten Programmgrundsätze bzw. die als oberstes Verfassungsgut geltende Menschenwürde tangiert. Zur Klärung dieser Frage beauftragte die LPR Hessen den Marburger Verfassungsrechtler Werner Frotscher mit der Prüfung des holländischen Originals. Seine Ausführungen sind Gegenstand des vorliegenden Bandes.

      "Big Brother" und das deutsche Rundfunkrecht
    • Diese Einführung behandelt prüfungsrelevante Fragen des Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts, einschließlich des Grundrechtsschutzes wirtschaftlicher Tätigkeit, der rechtlichen Grundordnung der Wirtschafts- und Währungspolitik, des Gewerberechts, des Regulierungs- und Vergaberechts, der Subventionierung wirtschaftlicher Tätigkeit sowie der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Das europäische Recht wird ebenfalls berücksichtigt. Der Band vereint systematische Darstellung und die Anforderungen der gutachterlichen Fallbearbeitung, die für die juristische Arbeitsweise typisch ist. Die 6. Auflage berücksichtigt die geänderte Gesetzgebung und Rechtsprechung, einschließlich wichtiger Neuerungen im Recht der Ladenöffnungszeiten. Politisch und rechtlich relevante Fragen werden ausführlich behandelt, wie die Verstaatlichung maroder Banken, die Finanzmarktkrise, die Staatsverschuldung und die Verfassungsmäßigkeit des Euro-Rettungsschirmes sowie die Aufgaben der EZB in der Krise der europäischen Währungsunion. Zudem wurde die Darstellung des Regulierungsrechts um den zunehmend wichtigen Bereich des Vergaberechts ergänzt. Die Zielgruppe umfasst Studierende und Referendare.

      Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht