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Werner Flume

    12. September 1908 – 28. Januar 2009
    Gedächtnisschrift für Brigitte Knobbe-Keuk
    Studien zur Lehre von der ungerechtfertigten Bereicherung
    Gewohnheitsrecht und römisches Recht
    Eigenschaftsirrtum und Kauf
    Beiträge zum Zivil- und Wirtschaftsrecht
    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts
    • Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts

      Erster Teil Die Personengesellschaft

      • 468 Seiten
      • 17 Lesestunden

      Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1. Aufl. 1807) nicht dem Personenrecht des Allgemeinen Teils des burgerlichen Rechts zugeordnet, und das BGB ist dem gefolgt. Zum BGB behandelt die Literatur in Ubereinstimmung mit der Legalordnung die Perso- nengesellschaft im Schuldrecht. Dem folgt selbst Gierkes Deutsches Privat- recht, wenn Gierke auch im Personenrecht des Allgemeinen Teils in dem Ka- pitel "Personenrechtliche Gemeinschaften" allgemein von den "Gemein- schaften zur gesamten Hand" und damit auch von der Gesellschaft handelt. Die Legalordnung des BGB ist in der Einordnung des Rechts der Perso- nengesellschaft dadurch bestimmt, da dem Ersten Entwurf des BGB, wie es in den Motiven heit, die "gemeinrechtliche Auffassung vom Begriffe und Wesen der Sozietat" zugrunde lag, da der Gesellschaftsvertrag "nur ein obli- gatorisches Rechtsverhaltnis unter den Kontrahenten" begrundet. Die Perso- nengesellschaft als Gesamthandsgesellschaft gehort jedoch ebenso wie die ju- ristische Person dem Personenrecht an. Man konnte sogar der Ansicht sein, da die Personengesellschaft als Personengruppe oder Personenverband noch eher als die juristische Person in das Personenrecht gehort.

      Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts
    • InhaltsverzeichnisInhalt: K. H. Biedenkopf, Das Verhältnis von Staat und gesellschaftlichen Gruppen - K. Duden, Mitbestimmung und Kapitalbeteiligung - O. Kahn-Freund, Das britische Gesetz über die Arbeitsbeziehungen von 1971. Eine kritische Würdigung - W. Kartte, Energiewirtschaft und Marktwirtschaft - O. Kunze, Zum Begriff des sogenannten Tendenzbetriebes - F. Rittner, Bankenaufsicht und Gesellschaftsrecht - E. Steindorff, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Mitbestimmung - C. H. Barz, Verschmelzung von Personengesellschaften - W. F. Bayer, Mehrstufige Unternehmensverträge - G. Beitzke, Pflegschaften für Handelsgesellschaften und juristische Personen - W. Flume, Die Abfindungsklauseln beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft - E. Geßler, Abgrenzungs- und Umgehungsprobleme bei Unternehmensverträgen - B. Keuk-Knobbe, Das Klagerecht des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft wegen gesetzes- und satzungswidriger Maßnahmen der Geschäftsführung - W. Schilling, Gesellschafterbeschluß und Insichgeschäft - P. Ulmer, Das Vorbelastungsverbot im Recht der GmbH-Vorgesellschaft; notwendiges oder überholtes Dogma? - M. Bauer, Erweiterung der Gefährdungshaftung durch Gesetzesanalogie - U. Huber, Zur Konzentration beim Gattungskauf - H. H. Jakobs, Der Architektenvertrag im Verhältnis zum Dienst- und Werkvertragsrecht - A. Knur, Dekretverfahren als Mittel zur Reform des Adoptionsrechts - K. Larenz, Bemerkungen zur Haftung für »culpa in contrahendo« - F. A. Mann, Gewerbliche Schutzrechte, mengenmäßige Beschränkungen und EWG-Vertrag. Eine Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - P. Raisch, Bedeutung und Wandlung des Kaufmannsbegriffs in der neueren Gesetzgebung - S. A. Riesenfeld, Dingliche Sicherungsrechte an beweglichem Vermögen nach der Neufassung des Einheitlichen Handelsgesetzbuches für die Vereinigten Staaten - J. Schmude, Verbraucherschutz und Vertragsfreiheit

      Beiträge zum Zivil- und Wirtschaftsrecht
    • Inhaltsverzeichnis1. Die moderne Lehre vom Gewohnheitsrecht und der Meinungswandel betreffend das römische Recht der klassischen Zeit.2. Die Nichterwähnung der consuetudo in den sogenannten Rechtsquellenkatalogen.3. Die Nichtanerkennung der Kategorie des Gewohnheitsrechts als Wesensmerkmal der Jurisprudenz der römischen Klassiker.4. Stellungnahmen der Kaiser in klassischer Zeit zur consuetudo in provinzialen Verhältnissen.5. Die consuetudo in der nicht-juristischen Literatur.6. Die Frage des Gewohnheitsrechts für die klassische Zeit und die Digesten-Überlieferung.7. Folgerungen zum geltenden Recht.

      Gewohnheitsrecht und römisches Recht
    • Werner Flume setzt sich in den hier gesammelten Aufsätzen mit den zentralen Fragen des geltenden Bereicherungsrechts auseinander. Diese Fragen werden auf der Grundlage ihrer historischen Entwicklung erörtert und - in ständiger Auseinandersetzung mit der Literatur und insbesondere auch der Rechtsprechung - Lösungen zugeführt. Die Beiträge, die über eine Zeitspanne von 50 Jahren entstanden sind, zeichnen die Entwicklung des Bereicherungsrechts nach, sind aber gleichzeitig höchst aktuell - die letzten Aufsätze stammen aus den Jahren 2001 und 2002. Die Einleitung von Wolfgang Ernst ordnet den Band in die Entwicklung des Bereicherungsrechts ein. Quellen-, Entscheidungs- und Sachregister schließen den Band ab und erleichtern den Zugang zu dem verarbeiteten Material.

      Studien zur Lehre von der ungerechtfertigten Bereicherung
    • Flumes Rechtsgeschäft stellt einen Klassiker der Rechtswissenschaft dar und ist ein Standardinstrument für alle, die sich intensiver mit den Kerngebieten des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Rechts beschäftigen wollen und interessiert sind an der dogmatischen Durchdringung der zentralen Figur des Rechtsgeschäfts. Es gibt kein Problem aus dem Bereich der Rechtsgeschäftslehre, das in diesem Buch nicht eingehend behandelt wird. Die Fülle des Materials wird systematisch dargestellt und überzeugt aus der Tradition juristischer Lehren und der im Mittelpunkt des Systems stehenden Werte der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. "Allen Studenten der Jurisprudenz ist die Lektüre dieses Buches anzuraten. In einer Zeit, in der auch in der Ausbildung die 'technische Fertigkeit', das 'Handwerkszeug' im Vordergrund steht, kann der Wert eines Buches, das Rechtstradition und Rechtskultur vermittelt, gar nicht hoch genug veranschlagt werden." # Juristische Rundschau #1

      Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts
    • Um ein neues Unternehmensrecht

      Vortrag gehalten vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 28. November 1979

      Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Um ein neues Unternehmensrecht