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Karl-Heinz Ladeur

    22. Mai 1943
    Postmoderne Rechtstheorie
    Das Umweltrecht der Wissensgesellschaft
    Negative Freiheitsrechte und gesellschaftliche Selbstorganisation
    Das Rechtssubjekt und sein Bildungsroman
    Die Zukunft der Medienverfassung
    Innovationsoffene Regulierung des Internet
    • 2024
    • 2021

      Die Zukunft der Medienverfassung

      • 110 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Medien gestalten eine Gesellschaft mindestens so grundlegend wie umgekehrt. Durch ihre Digitalisierung andern sich die Bedingungen von Individualitat, Meinungsbildung und Offentlichkeit gleichermassen. Die neuen Intermediare, uber die sich Sozialitat im Digitalen konstituiert, sind zugleich die zentralen Akteure der Digitalwirtschaft. Die Moglichkeitsraume der Zukunft werden scheinbar massgeblich durch sie generiert. Was aber wird dann aus den in der analogen Welt entstandenen Konzepten von Privatheit oder Vielfaltssicherung? Was aus den Kommunikationsgrundrechten? Sind zu ihrem Schutz im Internet gar vollig neue Institutionen erforderlich? In der Gesellschaft der Netzwerke geraten praktisch alle Begriffe des Medienrechts unter Veranderungsdruck. Der Vortrag von Karl-Heinz Ladeur und die Kommentare von Christoph Beat Graber und Albert Ingold machen sich daher auf die Suche nach der Zukunft der Medienverfassung.

      Die Zukunft der Medienverfassung
    • 2018

      Der Anfang des westlichen Rechts

      Die Christianisierung der römischen Rechtskultur und die Entstehung des universalen Rechts

      • 180 Seiten
      • 7 Lesestunden

      Karl-Heinz Ladeur entwickelt eine von der Rechtstheorie bestimmte neue Perspektive auf die römische Rechtskultur der Spätantike und deren Wandel im Prozess der Christianisierung. Damit gewichtet er auch die Bedeutung der Spätantike für die Herausbildung des neuzeitlichen Rechtsverständnisses anders. Die drei Gründungsorte der westlichen Rechtskultur, Jerusalem, Athen und Rom, bilden den Ursprung der Unruhe, die deren Evolution geprägt hat. Deren paradoxe „longue durée“ hat Unterbrechungen nicht verhindert, aber die produktive wechselseitige Irritation zwischen Religion, Philosophie und Recht nie abgebrochen. Dadurch ist eine unfertige, unvollständige Rechtskultur ohne Einheit entstanden, die auf die Beobachtung und Ermöglichung des Wissens von der Welt eingestellt war. Die Bedingungen der Möglichkeit des subjektiven Rechts, der Rechtsperson, des universalen Rechts, sind in dieser Zeit entstanden.

      Der Anfang des westlichen Rechts
    • 2016

      Das Buch zeigt an einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Beispiele, wie sehr das Recht von gesellschaftlichen Wissenssystemen abhängig ist und diese im Gegenzug strukturiert und ordnet. Wissen ist keine passive Sammlung von Fakten oder Werten, die vom Recht nur aufgenommen werden. Dabei geht es nicht nur um wissenschaftliches und technisches Wissen, sondern auch um praktisches wirtschaftliches, religiöses und kulturelles Wissen, das durch Lebensformen »instituiert« wird und sich der theoretischen Beobachtung weitgehend entzieht. Das Recht stützt durch »Fiktionen« ein praktisches Weltverhältnis ab, das die Welt ordnet und umgekehrt die dem Wandel unterliegende Binnenstruktur des Subjekts darauf einstellt. Dadurch wird jeweils die andere Seite einer Unterscheidung auf der primären Ebene ausgeschlossen, aber auf einer sekundären Ebene durch die Rechte der Kunst, der Wissenschaft, der Religion und der Literatur wieder eingeführt. Dadurch wird eine Oszillation erzeugt, die immer wieder neues Wissen, aber auch neue theoretische Möglichkeiten eines ganz Anderen hervorbringt.

      Recht - Wissen - Kultur
    • 2016

      Philosophen wie Agamben, Derrida, Menke und Nancy kritisieren das Recht als gerechtfertigte und sich durch seine Anwendung rechtfertigende Gewalt. Dahingegen akzentuiert die vorliegende Arbeit in historischen, philosophischen, literaturwissenschaftlichen und soziologischen Überlegungen die plurale Textualität des Rechts, die sich auf den Wortlaut des Gesetzesbefehls nicht reduzieren lässt. Der Poststrukturalismus kommt mit Blick auf die Vergangenheit über eine Kritik an der permanenten Wiederholung der Gewalt der Gründung des Rechts nicht hinaus und setzt dagegen in unterschiedlichen Versionen die Zukunft einer messianischen Wiedergewinnung der Gerechtigkeit. Das Buch sieht eine Alternative in der Betonung der Gegenwart des Operierens mit praktischen Zwängen und Möglichkeiten, die das Recht unter Bedingungen von Ungewissheit ermöglichen muss. Das Recht kann immer nur fern vom Gleichgewicht »Ordnung aus Unordnung« generieren, indem es mit Fiktionen arbeitet, aber die jeweils andere Seiten der Fiktionen nie dauerhaft ausschließt. Die systemtheoretische und medientheoretische Position des Buches vermag die permanente Unruhe zu erfassen, innerhalb derer sich der Text des Rechts fortschreiben muss.

      Die Textualität des Rechts
    • 2013

      Talmudische Tradition und moderne Rechtstheorie

      Kontexte und Perspektiven einer Begegnung

      • 241 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Die jüdische Rechtstradition ist in der deutschen Jurisprudenz bislang kaum ein Forschungsthema. Dabei bildet diese Tradition ein faszinierendes Untersuchungsfeld nicht allein für den Rechtsvergleich, sondern auch und gerade für eine moderne, an Prozessen der Pluralisierung und Transnationalisierung des Rechts interessierte Rechtstheorie. Die jüdische Rechtstradition besitzt kein institutionelles Fundament im Sinne eines eigenen, dem des modernen Staats vergleichbaren Justizapparats, sondern ist um einen Text und dessen immer neue, vielfältige Auslegung zentriert. Damit zeigt sie sich als Alternative zum klassisch-nationalstaatlich geprägten Rechtsmodell. In Anknüpfung an die lebhafte US-amerikanische Debatte, die hier erstmals in deutschsprachigen Beiträgen prominenter Experten auf diesem Gebiet zu Wort kommt, und im Austausch mit den Sichtweisen anderer Disziplinen, wie der Literaturwissenschaft, der Politischen Philosophie und der Judaistik, unternimmt es der Band, Bedingungen und Perspektiven eines Dialogs der Rechtskulturen auszuloten.

      Talmudische Tradition und moderne Rechtstheorie
    • 2008

      Die aktuelle juristische Debatte über die Menschenwürde fokussiert sich auf deren Verfügbarkeit als abwägungsfähige oder -resistente Position. Oft wird die Diskussion als Auseinandersetzung über die Herkunft des Würde-Konzepts zwischen einer genuin christlichen und einer antik-humanistischen Tradition geführt. Karl-Heinz Ladeur und Ino Augsberg stellen jedoch die Frage nach der rationalen Funktion eines Unverfügbarkeitstopos im Rechtssystem. Sie analysieren die Konsequenzen dieses Ansatzes für die Relevanz des Menschenwürdekonzepts in aktuellen Themen wie Humangenetik, Neurowissenschaften und der sich verändernden Medienlandschaft. Die Autoren kritisieren zudem den Trend, die Menschenwürde als Ersatz für verloren gegangene gemeinsame Überzeugungen und Werte zu nutzen. Anstatt die Menschenwürde gegen die Veränderungen der Moderne zu positionieren, argumentieren sie, dass das Konzept als Prinzip zur Wiedereinführung von Diversität und Varietät fungieren kann. Dies könnte die Differenzierungsprozesse der modernen Gesellschaft produktiv unterstützen.

      Die Funktion der Menschenwürde im Verfassungsstaat
    • 2007

      Die Öffentlichkeit der Medien ist durchlässig geworden für das Private. Autobiografische Romane, Talk-Shows, fotografierende Paparazzi etc. betreiben, den Gesetzen der Ökonomie der Aufmerksamkeit gehorchend, die permanente Grenzüberschreitung. Es wäre kurzsichtig, es bei dieser Beobachtung bewenden zu lassen. Die Öffentlichkeit schwingt in neue Ordnungszustände ein: Sie fragmentiert sich in neue Medienformate, neue Varianten der Identitätsbildung, neue Kommunikationsweisen, und bildet neue Teilöffentlichkeiten heraus, die anderen Regeln folgen als der einfachen Unterscheidung von Privatem und Öffentlichem. Dies gilt vor allem für die Unterhaltungsöffentlichkeit. Die Rechtsprechung versucht diese Entwicklung mit begriffslosen Abwägungen von Medienfreiheit und Persönlichkeitsrecht zu bewältigen und kann doch dadurch nicht verhindern, dass auch der Rechtsschutz seinerseits strategisch zur Steigerung von Aufmerksamkeit benutzt wird. Demgegenüber kommt es darauf an, das Medienrecht neu zu justieren und es auf die Veränderungen der Öffentlichkeit einzustellen.

      Das Medienrecht und die Ökonomie der Aufmerksamkeit
    • 2007

      Kruzifix, Kopftuch und Karikaturen stehen symbolisch für die zunehmenden öffentlichen Auseinandersetzungen über die Rolle der Religion in der Gesellschaft. Das Modell der demokratischen Gesellschaft, das Religion als primär private Angelegenheit betrachtet, scheint an seine Grenzen zu stoßen. Besonders der Islam und auch verschiedene christliche Konfessionen fordern eine stärkere Berücksichtigung religiöser Verhaltensmaßstäbe in Bereichen wie Recht und Politik. Die deutsche Rechtsprechung ist jedoch schlecht auf die damit verbundenen Herausforderungen vorbereitet. Sie stützt sich auf ein historisch und theoretisch unzureichend reflektiertes Toleranzkonzept und eine allgemein postulierte Neutralitätspflicht des Staates, was differenzierte Betrachtungen erschwert. Dadurch bleiben grundlegende und strukturelle Probleme, insbesondere in Bezug auf die Rolle des Islam in der modernen Gesellschaft, unberücksichtigt. Karl-Heinz Ladeur und Ino Augsberg analysieren die Situation der Religion in der modernen Gesellschaft und ausgewählte gerichtliche Entscheidungen. Sie zeigen, dass das komplexe Spannungsverhältnis von Staat, Gesellschaft und Religion nicht dauerhaft gelöst, aber in einem dynamischen neuen modus vivendi umgestaltet werden könnte.

      Toleranz - Religion - Recht
    • 2006

      Der Staat gegen die Gesellschaft

      • 447 Seiten
      • 16 Lesestunden

      Karl-Heinz Ladeur setzt einen Kontrapunkt zu der in der Staats(rechts-)wissenschaft vorherrschenden Fixierung auf die 'Rationalität des Öffentlichen', die die Priorität der politischen Reflexionsprozeduren gegenüber der distributiven Rationalität der „Privatrechtsgesellschaft“ (F. Böhm) behauptet. Dem postmodernen Staat fehlt es - anders als dem liberalen - an einer angemessenen Beschreibung der Gesellschaft: Dies verleitet ihn dazu, ständig seine Grenzen zu überschreiten und die Gesellschaft 'steuern' zu wollen. Demgegenüber vernachlässigt er seine Aufgabe der Institutionenbildung. Dies wird theoretisch wie an praktischen Gegenständen, Formen und Paradigmen staatlicher Entscheidung demonstriert. Es zeigt sich, daß der Staat die Probleme der Anpassung der Gesellschaft wie der Individuen und Organisationen an die neuen Möglichkeiten jenseits des Wohlfahrtsstaates verschärft.

      Der Staat gegen die Gesellschaft