The author's Habilitationsschrift--Universität Hamburg, 1986.
Jürgen Basedow Bücher
Dieser Rechtsgelehrte ist ein angesehener deutscher Jurist, der sich auf das vergleichende und internationale Privatrecht spezialisiert hat. Seine umfangreiche akademische Laufbahn umfasst die Leitung eines renommierten Instituts und Professuren an verschiedenen Universitäten. Sein Engagement für das Völkerrecht hat ihn dazu veranlasst, weltweit zu lehren und zu forschen, was durch zahlreiche Gastprofessuren belegt wird. Seine Arbeit trägt zu einem tieferen Verständnis komplexer Rechtssysteme und ihrer globalen Vernetzung bei.






Nationale Justiz und europäisches Privatrecht
- 41 Seiten
- 2 Lesestunden
Die Gründung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht geht auf das Jahr 1926 zurück. In der Festschrift zu seinem 75-jährigen Bestehen sind Beiträge von Autoren aus aller Welt, die dem Institut verbunden sind, vereinigt. Mit dem 'Aufbruch nach Europa' wird programmatisch ein Bogen über die meisten Beiträge gespannt, aber auch der Weg des Instituts beschrieben, von den Anfängen und bis in die Zukunft hinein.
Die neunte Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten stand im Zeichen von Transparenz und Verständlichkeit – vor allem in Hinblick auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Veröffentlichung der Referate und Diskussionsberichte soll der Debatte um die Reform des Versicherungsrechts neue Anstöße geben. In den Beiträgen geht es zunächst um Transparenz als Prinzip des Versicherungsvertragsrechts (Basedow), um das Konzept der transparenten Bedingungsgestaltung bei Banken (Gößmann) sowie um Transparenz und Verständlichkeit von allgemeinen Versicherungsbedingungen aus der Perspektive der Sprachwissenschaft und des Rechts (Schwintowski). Überlegungen zum Informationsgehalt und zur Transparenz der Rechnungslegung schließen sich an (Rückle/Karst). Der Präsident des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen, Helmut Müller, nimmt in einem weiteren Beitrag aus aufsichtsrechtlicher Sicht Stellung zum Konzept der transparenten Bedingungsgestaltung. Fragen der Leistungstransparenz in der Lebensversicherung (Meyer), der Berufsunfähigkeitsversicherung (Römer) und der Unfallversicherung (Dörner) sowie der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (Reimer Schmidt) bilden weitere Themen des Bandes.
Die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
- 423 Seiten
- 15 Lesestunden
Sollte in Deutschland ein Gesetz zur Regelung der Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften erlassen werden? Welchen Inhalt könnte ein solches Gesetz haben? Dieser Band enthält im wesentlichen das umfangreiche rechtsvergleichende Gutachten, das das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz zu diesen Fragen erstattet hat. Ausführliche Berichte beschäftigen sich mit der einschlägigen Gesetzgebung in den nordischen Ländern, den Niederlanden, in Frankreich und Spanien und untersuchen den Stand der Entwicklung in Großbritannien und den USA. Da es um ein Problem geht, das auch wichtige sexualethische, medizinisch-sexualwissenschaftliche sowie familien- und entwicklungspsychologische Fragen berührt, stellen Theologen die Positionen der katholischen Kirche sowie der evangelischen Kirchen Deutschlands und anderer europäischer Länder dar. Zwei weitere Gutachten berichten über den gegenwärtigen Stand der internationalen Forschung auf dem Gebiet der Sexualwissenschaft und der Entwicklungs- und Familienpsychologie. Das Werk schließt mit einem Abschnitt, der eine rechtsvergleichende Gesamtwürdigung und Empfehlungen an den Gesetzgeber enthält.
Im Jahre 1994 haben zwei Gruppen von Sachverständigen allgemeine Grundsätze des Vertragsrechts vorgelegt, die für sich nicht die Verbindlichkeit von Rechtsnormen beanspruchen, sondern als rechtsvergleichend-gestaltende Bestandsaufnahmen des Vertragsrechts gedacht sind, ähnlich den Restatements des American Law Institute. Die künftige Bedeutung dieser Prinzipien - der UNIDROIT-Grundsätze für internationale Handelsverträge und der allgemeinen Grundregeln der Europäischen Vertragsrechtskommission (Lando-Kommission) - hängt entscheidend von der Akzeptanz durch die nationalen Zivilrechtsordnungen ab. Sie ist hinsichtlich des deutschen Rechts auf einem Symposium im Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Januar 1999 ausgelotet worden. Dabei haben die Vertreter der deutschen Zivilrechtswissenschaft die UNIDROIT-Prinzipien und die Europäischen Prinzipien auf ihr Verhältnis zum deutschen Recht untersucht und sind darüber in einen Dialog mit der Rechtsvergleichung eingetreten.
Die achte Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten stand im Zeichen von vier thematischen Schwerpunkten. Ein Themenschwerpunkt betrifft ökonomische und rechtliche Aspekte langfristiger Versicherungsverträge (Rückle, Schwintowski). Als nützlich erweist sich hier ein Blick auf die amerikanische Praxis (Kühnle). Besonders aktuell ist der Beitrag zu den besonderen Problemen der privaten Rentenversicherung als Baustein der Altersvorsorge (Balleer). Im zweiten Teil des Bandes geht es um die Auswirkungen des EURO auf private Versicherungsverträge (Schneider). Anschließend behandeln Adams und Rückle den Gesetzentwurf der SPD zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes. Am Ende des Bandes werden die großen Probleme behandelt, die als Folge der Marktöffnung in der Kraftfahrtversicherung spürbar sind. (Klemmt und Lemor). Insgesamt bietet der Band einen umfassenden Überblick über die rasanten Entwicklungen auf den deutschen Versicherungsmärkten. Die Vielfalt der vertretenen Positionen und die Verknüpfung von wissenschaftlicher Analyse und politischem Engagement machen ihn unentbehrlich für alle in Wissenschaft und Praxis an Fragen des Versicherungsrechts Interessierten.
Die neue EG-Richtlinie vom 19.5.1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, ihr Recht der Verbandsklage zu ändern. Für das deutsche Prozeßrecht führt das zu der Frage, ob die neue Richtlinie Anlaß gibt, das Institut der Verbandsklage allgemeiner und möglicherweise in der Zivilprozeßordnung zu regeln. Für diese Entscheidung können ausländische Erfahrungen hilfreich sein. Die Autoren, deren Beiträge auf eine Gutachtenanfrage des Bundesministeriums der Justiz zurückgehen, untersuchen anhand der wichtigsten ausländischen Rechtsordnungen das Recht der kollektiven Rechtsschutzformen, insbesondere der Verbandsklage und der Gruppenklage, und beziehen auch die ökonomischen Grundlagen ein. Die Untersuchung mündet in 13 Empfehlungen, die im wesentlichen dahin gehen, eine allgemeine privatrechtliche, nicht auf den Bereich des Verbraucherschutzes beschränkte Verbandsklage auf Unterlassung einzuführen und in der Zivilprozeßordnung zu kodifizieren.
Die Deregulierung der privaten Versicherungsmärkte im Jahr 1994 hat zu mehr Wettbewerb, aber auch zu Bedingungsvielfalt und damit zu Intransparenz auf einer Reihe von Versicherungsmärkten geführt. Lassen sich die hieraus entstehenden Schutzlücken durch verbesserte Information des Versicherungsnehmers überwinden? Einige Beiträge geben Antworten auf diese Fragen und stellen insbesondere Parallelen zu den im Bank- und Wertpapierrecht entwickelten Grundsätzen einer »anleger- und objektgerechten Beratung« her. Weitere Beiträge behandeln den Reformbedarf im Bereich der privaten Krankenversicherung, der sich aus dem – heute nur unter Inkaufnahme großer wirtschaftlicher Nachteile bestehenden – Kündigungsrecht der Versicherten ergibt. Die Empfehlungen einer von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigenkommission werden im einzelnen vorgestellt und diskutiert. Überlegungen zur Funktion eines Ombudsmann, der zwischen dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und der staatlichen Gerichtsbarkeit angesiedelt wäre, runden den Band ab. Mit seinen vielschichtigen Beiträgen ermöglicht er so einen umfassenden Überblick über den Diskussionsstand in zentralen Themenkreisen des Versicherungsrechts.