Praxishilfe Wertermittlung
im Rahmen des besonderen Städtebaurechts
Stadterneuerung nach dem besonderen Städtebaurecht des BauGB ist nicht mehr auf Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beschränkt. Sie umfasst heute auch die Maßnahmen des Stadtumbaus und der „Sozialen Stadt“ und schließt Private Initiativen mit ein.