Im Rahmen der New Institutional Economics (NIE) werden Aussagen über den Zusammenhang zwischen dem inneren Aufbau von Organisationen und deren Allokationsleistungen gemacht. Die vorliegende Arbeit präsentiert die beiden Grundpfeiler der NIE: die Theorie der Property Rights und die Transaktionskostenanalyse aus dem Blickwinkel der mikroökonomischen Theorie optimaler Verträge. Als Kernaussage der Property Rights Theorie wird herausgearbeitet, daß Verfügungsrechte in einer Weise ausgestaltet sein sollten, die es ermöglicht, Effizienz- und Verteilungsaspekte von Verfügungen über Güter getrennt voneinander zu behandeln. Für den Transaktionskostenansatz wird nachgewiesen, daß sich sein Argumentationsmuster auch sinnvoll auf solche Organisationsprobleme anwenden läßt, die weder durch beschränkte Rationalität noch durch transaktionsspezifische Vermögensgüter charakterisiert sind.
Joachim Grosser Bücher


Einführung in die Teilchenoptik
- 164 Seiten
- 6 Lesestunden
in die Teilchenoptik Von Dr. rer. nat. Joachim Großer Privatdozent an der Universität Hannover Mit 71 Abbildungen B. G. Teubner Stuttgart 1983 Dr. rer. nato Joachim Großer Geboren 1941 in Berlin. Studium der Physik von 1961 bis 1966 in Freiburg und Berlin. 1971 Promotion in Freiburg. Studienaufenthalte am FOM-Institut in Amsterdam 1972/73 und 1977. Seit 1973 an der Universität Hannover, seit 1979 Privatdozent. CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Großer, Joachim: Einführung in die Teilchenoptik / von Joachim Großer. - Stuttgart : Teubner, 1983. (Teubner-Studienbücher : Phvsik) ISBN 978-3-519-03050-8 ISBN 978-3-322-91218-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-91218-3 Das Werk ist urheberrecht1ich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, besonders die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Bildentnahme, der Funksendung, der Wiedergabe auf photomechanischem oder ähnlichem Wege, der Speicherung und Auswertung in Datenverarbeitungs anlagen, bleiben, auch bei Verwertung von Teilen des Werkes dem Verlag vorbehalten. Bei gewerblichen Zwecken dienender Vervielfältigung ist an den Verlag gemäß § 54 UrhG eine Vergütung zu zahlen, deren Höhe mit dem Verlag zu vereinbaren ist.