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Bookbot

Heinz Barta

    1. Januar 1944
    Naturrecht und Privatrechtskodifikation
    Medizinrecht für Gesundheitsberufe
    Recht auf Gesundheit
    "Graeca non leguntur?"
    "Graeca non leguntur?" 1
    "Graeca non leguntur?"
    • 2017

      Es ist nicht einfach zu verstehen, dass ein Volk, das nichts von der Möglichkeit einer Demokratie weiß, Demokratien schafft. Die Griechen bilden eine Ausnahme in der Genese von Hochkulturen, da es nicht auszumachen ist, dass sie von vornherein 'begabter' waren als andere Völker. Die politische Anthropologie zeigt, dass die meisten Ethnien und Kulturen das Konsensprinzip bevorzugten, während die Mehrheitsentscheidung nur auf einem schmalen Sonderweg entstand. Die genauen Bedingungen für das Entstehen dieser Entscheidungsweise sind schwer nachzuvollziehen. Geschichte sollte nicht nur eingefriedete Gärten erforschen, und es ist wichtig, dass Urgeschichte und Biologie miteinander verknüpft werden, um Sinn zu ergeben. Die Griechen sind nicht nur Teil der Vergangenheit, sondern auch eine wesentliche Komponente unserer kulturellen Gegenwart. Das Griechische ist ein konstitutives Element der europäischen und westlichen Zivilisation.

      Demokratie als kulturelles Lernen
    • 2013

      Zu Eugen Ehrlichs 150. Geburtstag und 90. Todestag

      Innsbrucker Beiträge zur Rechtstatsachenforschung – Band 5

      Eugen Ehrlichs anlässlich der Wiederkehr seines 150. Geburtstags (*1862) und seines 90. Todesjahres († 1922) zu gedenken, war uns ein Bedürfnis; es ist aber auch eine wissenschaftliche Notwendigkeit, da Ehrlich eine jener raren Persönlichkeiten der Wissenschaftsgeschichte des Rechts ist, die Großes und Bleibendes geleistet haben. Ehrlichs Denken, das heute vielfach verdrängt und vergessen ist, halten wir in Innsbruck nicht erst seit kurzem hoch. Die Ergänzung herkömmlicher Rechtsdogmatik durch Rechtstatsachenforschung hat schon Franz Gschnitzer gefördert. Zu den beiden Ehrlichdaten des vergangenen Jahres – Geburts- und Todesjahr – tritt 2013, kaum weniger bedeutend, das 100-Jahr-Jubiläum des Erscheinens seines Hauptwerks, der „Grundlegung der Soziologie des Rechts“. Auch daran soll erinnert werden. Aus diesen Gründen ist der nunmehr 5. Tagungsband zur Rechtstatsachenfoschung – Heute“ ausschließlich dem Werk Eugen Ehrlichs gewidmet.

      Zu Eugen Ehrlichs 150. Geburtstag und 90. Todestag
    • 2012

      Anlässlich der 200-Jahrfeier zum ABGB 1811 veranstalteten die Institute für Zivilrecht und Römisches Recht und Rechtsgeschichte der Universität Innsbruck das Symposium „Kontinuität im Wandel”. Der Tagungsband gibt die Referate wieder, deren inhaltlicher Bogen sich von der Entstehungszeit des ABGB bis heute spannt. Schwerpunkt bildet dabei das Naturrecht, seine Konkretisierung im Gesetz sowie die frühe Judikatur zum ABGB.

      Kontinuität im Wandel
    • 2012

      200 Jahre ABGB waren Anlass, um das ABGB in seinem Jubiläumsjahr in das Zentrum der 4. Innsbrucker Tagung zur „Rechtstatsachenforschung – Heute“ zu stellen. Die Rechtstatsachenforschung geht auf den Österreicher Eugen Ehrlich (1862-1922) zurück. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts bewusst zu machen und quantitativ wie qualitativ zu erfassen. Bedauerlicherweise ist dieses Bemühen in Österreich in den vergangen Jahrzehnten von Politik, Rechtswissenschaft und Praxis nicht ernst genommen worden. Der Tagungsband vermittelt einen Überblick über die aktuelle Forschung in den Bereichen Rechtstatsachenforschung und Rechtssoziologie mit Bezug auf das ABGB. Vorgestellt werden theoretische, empirische und methodische Überlegungen. Das Buch schließt mit einem Überblick über die schwache Verankerung von Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung in der Jurist_inn_enausbildung an den österreichischen Hochschulen.

      200 Jahre ABGB 1811 - 2011
    • 2011

      Heinz Bartas Graeca-Projekt untersucht die Bedeutung der antiken griechischen und orientalischen Rechtsentwicklung für Europa. Entgegen der verbreiteten Ansicht, dass das europäische Recht aus Rom stammt und Griechenland nur in anderen Bereichen Einfluss hatte, zeigt die Analyse, dass griechisches und orientalisches Rechtsdenken für Rom von größerer Bedeutung war als bisher angenommen. Wichtige Rechtsentwicklungen, einschließlich der Rechtswissenschaft und ihrer Teildisziplinen wie Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtspolitik, Gesetzgebung und Rechtsphilosophie, stammen von den Hellenen und den Völkern des Alten Orients. Konzepte wie das Gesetz als gesellschaftliches Steuerungsmittel, Kodifikation, die Publikation von Gesetzen sowie Grundregeln der Rechtsanwendung und -fortbildung wurden ebenfalls von diesen Kulturen entwickelt. Band II behandelt Themen wie die Entstehung der Verschuldenshaftung und des Rechtssubjekts, das Verständnis des griechischen Vertrages, die Entwicklung des gesetzlichen Erbrechts und des Testaments, die Rechtsfigur der Epieikeia (‚aequitas‘, ‚equity‘, ‚Billigkeit‘), die Hybrisklage als Grundlage des europäischen Persönlichkeitsschutzes, sowie Solons Konzept der ‚Eunomia‘ und die Genese von Individualeigentum und Totenkultstiftungen.

      "Graeca non leguntur?"
    • 2011

      Die vier Bände resultieren aus jahrelanger Auseinandersetzung mit den antiken Griechen und ihrem rechtshistorischen Kontext. Sie hinterfragen die weit verbreitete Annahme, dass die rechtlichen Wurzeln Europas ausschließlich in der römischen Antike liegen, ein Eindruck, der auch von der Wissenschaft vermittelt wird. Heinz Barta zeigt, dass viele als römisch geltende Elemente tatsächlich aus dem antiken Griechenland oder sogar dem Alten Orient stammen. Band I bietet eine allgemeine Einführung und historische Perspektiven. Band II behandelt Drakon und Solon als zentrale Gesetzgeber und Rechtsdenker. Band III beleuchtet den kulturellen Gesamtkontext und die für das griechische Rechtsdenken wichtigen Bereiche der Dichtung (Aischylos und Euripides) sowie der Geschichtsschreibung (Thukydides) und die frühe juristische Professionalisierung in Griechenland. Band IV widmet sich den Denkern Platon, Aristoteles und Theophrast, untersucht Fragen zu Recht, Religion und Gerechtigkeit in frühen Gesellschaften und wagt einen Ausblick auf Gegenwart und Zukunft. Das Werk strebt Interdisziplinarität an und will Brücken zu Alten Geschichte, Altorientalistik, Ägyptologie, Archäologie, Altphilologie, Religionswissenschaft sowie Rechtsphilosophie, -soziologie und -anthropologie schlagen.

      "Graeca non leguntur?" 1
    • 2010

      "Graeca non leguntur?"

      Zu den Ursprüngen des europäischen Rechts im antiken Griechenland. Band 1

      Die vier Bände von ‚Graeca non leguntur’? sind das Ergebnis langjähriger Forschung über die Griechen und deren rechtshistorisches Umfeld. Es geht um die bedeutende Frage, ob die weit verbreitete Meinung zutrifft, dass die rechtlichen Grundlagen Europas ausschließlich als Leistungen Roms anzusehen sind. – Dieser Eindruck wird irrigerweise auch von Wissenschaftlern erweckt. Denn es lässt sich nachweisen, dass manches, was bislang als römisch galt, aus dem antiken Griechenland stammt. Auch verbirgt sich hinter der griechischen Herkunft häufig der Alte Orient. In zehn Kapiteln wird das Entstehen der europäischen Rechtswissenschaft im antiken Griechenland behandelt: Band I (Einleitung + Kapitel I: Historische Perspektiven); Band II (Drakon und Solon als Gesetzgeber und Rechtsdenker); Band III geht auf die vernetzte griechische Gesamtkultur ein und behandelt die für das griechische Rechtsdenken wichtigen Gebiete der Dichtung (Aischylos und Euripides) und Geschichtsschreibung (Thukydides), wozu die frühe juristische Professionalisierung kommt; Band IV befasst sich mit den für die Rechtsentwicklung bedeutenden Denkern Platon, Aristoteles und Theophrast. Kapitel IX geht auf Recht, Religion und Gerechtigkeit in frühen Gesellschaften ein. Kapitel X wagt einen Ausblick auf Gegenwart und Zukunft. Kapitel XI fasst zusammen. Abonnentenpreis: Ca. € 48,- (D) / sFr 83,-

      "Graeca non leguntur?"
    • 2009

      Band 3 der Reihe „Innsbrucker Beiträge zur Rechtstatsachenforschung“ versucht eine Bestandsaufnahme der Patientenentschädigungsfonds der österreichischen Bundesländer, die Voraussetzung dafür ist, um dieses System zu hinterfragen. Da die Politik nicht gehalten hat, was sie versprochen hat, versucht die vorliegende Analyse Versäumtes nachzuholen. Es werden rechtspolitische Vorschläge gemacht, wie dieser Bereich des Gesundheitssystems besser als bisher und rechtsstaatlich seriös geregelt werden kann. Auch der von medizinischer Seite vorgeschlagene Weg eines Meldesystems für Behandlungsfehler – dessen Zulässigkeit und rechtliche Einbindung ganz ungeklärt ist – kann die Situation nicht verbessern.

      Patientenentschädigungsfonds oder Medizinhaftung?
    • 2008

      Der erste Band enthält die Referate der Tagung „Rechtstatsachenforschung – Heute“, die im Oktober 2007 in Innsbruck stattgefunden hat. Inhaltlich behandeln die Beiträge erste Überlegungen zu den theoretischen, rechtssoziologischen und statistischen Grundlagen der Rechtstatsachenforschung und andererseits werden aktuelle Anwendungsbereiche durch Lehrende und Lernende vorgestellt; etwa: Rechtstatsachen zum zivilgerichtlichen Verfahren, aktuelle Entwicklungen im Alten- und Unterbringungsrecht, Erfahrungen mit den Patientenentschädigungsfonds, dem Organtransplantationswesen in Deutschland und Österreich, aber auch zum Bestattungsvertrag, dem neuen Südtiroler Höferecht und der Testamentsvollstreckung.

      Rechtstatsachenforschung - heute
    • 2008

      Recht und Religion

      Menschliche und göttliche Gerechtigkeitsvorstellungen in den Antiken Welten

      • 207 Seiten
      • 8 Lesestunden

      Im Jahre 2006 wurde in Innsbruck bereits zum dritten Mal eine internationale Tagung organisiert, die sich dem Prinzip einer ‚Lebend(ig)en Rechtsgeschichte‘ verpflichtet fühlt und dabei unter einem explizit formulierten Leitthema und einer interkulturell vernetzenden Perspektive die Kulturen des antiken Mittelmeerraumes und Altvorderasiens ins Auge nimmt. Als Thema dieser Tagung wurden „Menschliche und göttliche Gerechtigkeitsvorstellungen im alten Orient und im alten Griechenland“ ausgewählt. Der Band versammelt insgesamt acht Beiträge, die einen weiten chronologischen und geographischen Bogen spannen. Das alte Sumer, Babylonien, Assyrien und das alte Ägypten stehen ebenso im Zentrum einzelner Beiträge wie das Klassische und Archaische Griechenland sowie der vorislamische Iran. Alle Beiträge des Bandes kreisen um die interdisziplinär angelegte Frage nach der Entstehung und Begründung von Recht in den jeweiligen Gesellschaften der Alten Welt, wobei im besonderen der in den schriftlich niedergelegten Rechtsmaterien fassbare Gerechtigkeitsbegriff der altorientalischen, ägyptischen und griechischen Gesellschaften ins Auge genommen wird.

      Recht und Religion