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Werner Hinz

    800 [Achthundert] Kajak-Kilometer in Griechenland und Jugoslawien
    Text- und Diktathandbuch Mietrecht
    Faltbootfahrten in Patagonien
    Formularbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    Die Entwicklung des gutgläubigen Fahrniserwerbs in der Epoche des usus modernus und des Naturrechts
    Das neue Mietrecht in der anwaltlichen Praxis
    • «Nach dem Rechte der Natur vindicirt ein jeder das Seinige da, wo er es findet.« Diese Feststellung hat Nikolaus Christian Carstens im Jahre 1801, also bereits in der ausgehenden Naturrechtsepoche, in seinen »Beiträgen zur Erläuterung des Lübischen Rechts« getroffen. Demzufolge soll es dem Naturrecht entsprechen, daß der Eigentümer seine Sache von jedem Besitzer uneingeschränkt herausverlangen kann. In seinem erstmals 1950 erschienenen Lehrbuch über »Deutsches Privatrecht« stellt Heinrich Mitteis die These auf, daß in der Naturrechtsepoche aus der vom deutschen Recht geprägten rein prozessualen Versagung der Eigentumsklage der Erwerb vom Nichtberechtigten hergeleitet worden sei. »Und zwar« - so führt Mitteis aus - »knüpft das Naturrecht ihn an den guten Glauben des Erwerbers an.« Zwischen den Aussagen dieser beiden Autoren besteht bei näherer Betrachtung ein Spannungsverhältnis. Einerseits soll das Naturrecht die uneingeschränkte Vindikation fordern, andererseits soll sich jedoch in dem Zeitalter, in dem diese Rechtsidee einen maßgebenden Einfluß auf Wissenschaft und Gesetzgebung gewonnen hat, aus einer prozessualen Beschränkung jener Klage das materiellrechtliche Institut des gutgläubigen Erwerbs entwickelt haben. Intention der vorliegenden Abhandlung ist es, die dargestellte Problematik eingehend zu untersuchen. Das Ziel der vorliegenden Abhandlung liegt darin, allein die Epoche des usus modernus pandektarum sowie die nahezu zeitgleich liegende Naturrechtsperiode im Hinblick auf die Verfolgbarkeit beweglicher Sachen sowie die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten zu betrachten. Den Schwerpunkt bildet also die Entwicklung im 17. und 18. Jahrhundert, die mit den Naturrechtskodifikationen endet. Einen ersten Hauptteil bildet die Betrachtung der Wissenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts. Wobei - soweit sich bestimmte Vertreter dieser Epoche hiermit auseinandergesetzt haben - inzident auch die partikulare Gesetzgebung sowie die Rechtsprechung herangezogen werden. Im zweiten Hauptteil wird dann die Regelung der Fahrnisverfolgung in den Naturrechtskodifikationen untersucht. Dabei sollen besonders die Auswirkungen der Wissenschaftler des usus modernus und des Naturrechts auf die Gesetzgebung am Ausgang dieses rechtshistorisch bedeutenden Zeitalters herausgearbeitet werden. Auf spätere Entwicklungen wird im Rahmen eines knappen Ausblicks hingewiesen.

      Die Entwicklung des gutgläubigen Fahrniserwerbs in der Epoche des usus modernus und des Naturrechts
    • Faltbootfahrten in Patagonien beschreibt Kajaktouren auf Flüssen und Seen im argentinischen Norden Patagoniens. Auf dem Weg nach Süden ab Santiago de Chile werden zudem drei chilenische Wanderflüsse beschrieben, die bis zur Pazifikküste gepaddelt werden können. Die Fahrten wurden mit dem Faltboot unternommen und veranschaulichen die Vielfalt der Möglichkeiten – von der geruhsamen Tagestour auf Seen bis zur längsten Kanuregatta der Welt. Zu jedem Fluss gibt es Hinweise zu Transportmöglichkeiten und Zeltplätzen sowie eine Flusscharakteristik mit Angaben zur Wassermenge, Kilometrierung und Höhe. Im Internet stehen die GPS-Dateien und weiterführende Links zum Download bereit. Zusätzlich werden zahlreiche schwierigere Flüsse und Flussabschnitte kurz dargestellt, so dass eine gute Übersicht über die Befahrungsmöglichkeiten im Norden Patagoniens vorliegt.

      Faltbootfahrten in Patagonien