Wie war Ihre letzte Eigentümerversammlung? War sie Showtime für einige Teilnehmer mit Regelungsbedarf oder herrschte nervtötende Stammtischstimmung mit Endlosdiskussionen über Kinderlärm, Hundedreck und schmutzige Schuhberge vor der Wohnungstür? Schade, denn Wohnungseigentum ist eine moderne Wohnform und die Eigentümer verfügen über ein einmaliges Instrumentarium für die Gestaltung der eigenen Wohnsituation. Die nächste Eigentümerversammlung sollte also unbedingt sachorientierter ablaufen. Wie Vorhaben auf den Weg gebracht, praktische Lösungen gefunden und Beschlüsse richtig durchgesetzt werden, zeigt Volker Bielefeld in diesem Buch. Er hat alle wichtigen Vorgaben mit eindeutigen Aussagen und Hinweisen zusammengefasst, damit alle von den Vorteilen der Gemeinschaft profitieren und nicht an ihr scheitern.
Volker Bielefeld Reihenfolge der Bücher





- 2017
- 1984
Seit der Inkraftsetzung der zweiten umfassenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes am 1. Juli 2007 sind rund vier Jahre vergangen. An diese Reform waren hohe Erwartungen geknüpft, um das rechtliche Instrumentarium praktikabler zu gestalten. Die durch bedeutende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes entstandene Rechtsunsicherheit sollte durch gesetzliche Regelungen beseitigt werden. Insbesondere sollte die Erweiterung der Beschlusskompetenz den Wohnungseigentümern mehr Gestaltungsspielraum bei Verwaltungsentscheidungen geben und ihre Selbstverantwortung stärken. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der Landgerichte und der Amtsgerichte sowie unterschiedliche Auffassungen in der Fachkommentierung dem Ziel einer praktikableren Handhabung nur bedingt nähergekommen sind. Daher sind Wohnungseigentümer, Verwalter, Rechtsanwälte, Notare, Richter und alle, die mit Wohnungseigentum befasst sind, auf aktuelle Informationen zur Rechtsprechung und Praxis angewiesen. Der Ratgeber zum Wohnungseigentum soll in seiner überarbeiteten und aktualisierten 9. Auflage als bewährter Wegweiser und Helfer bei der Klärung neuer und alter Fragen dienen.