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Bookbot

Axel Dessecker

    Gewalt im privaten Raum
    Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat
    Justizvollzug in Bewegung
    Rechtspsychologie, Kriminologie und Praxis
    Menschenrechte hinter Gittern
    Medien - Kriminalität - Kriminalpolitik
    • 2018

      Spektakuläre Ereignisse interessieren ein breites Publikum, seit Öffentlichkeit in der modernen Gesellschaft entstanden ist. Kriminalfälle sind nicht immer spektakulär, aber sie kommen häufig genug vor, dass immer Material zur Verfügung steht, das in Medien dargestellt werden kann und ein dankbares Publikum finden wird. Was dargestellt wird und wie es dargestellt wird, folgt journalistischen Interessen. Zeitungen – gleichgültig, ob auf Papier oder auf einem Bildschirm gelesen – verbreiten Berichte und Kommentare in völlig anderer Form als Radio- oder Fernsehsender. Was auf einer Website dargestellt wird, muss auf der kleinen Anzeige eines mobilen Endgeräts lesbar sein. Alle Medien haben ihre Eigengesetzlichkeiten. Sicher ist aber, dass Digitalisierung eine enorme Beschleunigung der Informationsverbreitung wie auch des Nutzungsverhaltens mit sich bringt. Kriminalität und der Umgang mit Kriminalität sind zugleich politische Themen. Manchmal entsteht der Eindruck, dass damit Wahlen entschieden werden. Kriminalpolitische Richtungsentscheidungen wie die über das neue Sexualstrafrecht wären nicht in dieser Weise zustande gekommen, hätte es nicht eine Medienöffentlichkeit gegeben, die sich zu diesem Zeitpunkt gerade für dieses Thema interessierte. All dies sind Gründe, die Zusammenhänge von Kriminalpolitik, Kriminalität und Medien genauer zu betrachten.

      Medien - Kriminalität - Kriminalpolitik
    • 2016

      Dass die Menschenrechte auch für Gefangene und andere Personen gewahrt werden müssen, denen die Freiheit aufgrund einer staatlichen Entscheidung entzogen wird, gilt heute als selbstverständlich. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Folter oder Misshandlungen, sondern allgemein um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Umgangs. Wie etwa Gefängnisskandale, Medienberichte über Gewalt unter Gefangenen und empirische Forschungen zeigen, werden die Menschenrechte im Alltag von Freiheitsentziehungen gleichwohl nicht immer und überall verwirklicht. Auf internationaler Ebene wurde mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) nach langen Vorbereitungen ein präventives Besuchssystem etabliert. Im Gegensatz zu sonstigen internationalen Überwachungsmechanismen legt das OPCAT die Verantwortung für die Besuchstätigkeit in erster Linie in die Hände der Staaten. Die Unterzeichnerstaaten haben eigene nationale Präventionsmechanismen eingerichtet, deren Stellung und Organisation sich in das jeweilige nationale System des Menschenrechtsschutzes einfügt. In Deutschland wird diese Funktion durch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wahrgenommen. Der vorliegende Band, der zu wesentlichen Teilen auf eine von der KrimZ und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gemeinsam veranstaltete Tagung zurückgeht, beschäftigt sich mit wichtigen Aspekten der Menschenrechte von Gefangenen.

      Menschenrechte hinter Gittern
    • 2013

      Rechtspsychologie, Kriminologie und Praxis

      Festschrift für Rudolf Egg zum 65. Geburtstag

      • 606 Seiten
      • 22 Lesestunden

      Rudolf Egg beging am 21. Juni 2013 seinen 65. Geburtstag. Zu diesem Anlass ist ihm die Festschrift mit 25 Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis gewidmet. Mit dem Titel „Rechtspsychologie, Kriminologie und Praxis“ ist der Bogen seines wissenschaftlichen und publizistischen Wirkens und seines beruflichen Anspruchs gespannt.

      Rechtspsychologie, Kriminologie und Praxis
    • 2013

      Seit über 30 Jahren ist der Strafvollzug in Deutschland auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet. Schon längst kann dieses Ziel als verfassungsrechtlich anerkannt gelten. Das Strafvollzugsgesetz fordert einen „Behandlungsvollzug“, und alle Länder, die seit der Föderalismusreform eigene Gesetze eingeführt haben, halten daran fest. Die im Sommer 2013 in Kraft getretenen Gesetze der Länder über den Vollzug der Sicherungsverwahrung orientieren sich mit gewissen Modifikationen ebenfalls an diesem Ziel. Auf der anderen Seite gerät der Justizvollzug in der Öffentlichkeit immer wieder unter Rechtfertigungsdruck. Nicht selten geht es um spektakuläre Einzelfälle oder „besondere Vorkommnisse“. Sie lenken eher ab von solchen Entwicklungen, die eine Vielzahl von Gefangenen und Bediensteten zumindest mittelbar betreffen. Der vorliegende Band, der auf eine Tagung im Herbst 2012 zurückgeht, beschäftigt sich mit wichtigen Themen, die den Justizvollzug zurzeit bewegen: unterschiedliche Entwicklungen der Gefangenenzahlen in Deutschland und vergleichbaren Ländern, Gewalt und Gewaltprävention, Übergangsmanagement im Anschluss an die Entlassung sowie den Umgang mit „gefährlichen Straftätern“, insbesondere Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung.

      Justizvollzug in Bewegung
    • 2011

      Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. Der vorliegende Band stellt die neuen Regelungen zum Strafvollzug in den weiteren Zusammenhang der Reformen des Strafrechts.

      Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat
    • 2008

      Gewalt im privaten Raum

      • 248 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Gewalt gilt in unserer Gesellschaft als unannehmbare Form persönlicher Auseinandersetzung, der durch möglichst lückenlos angelegte Tatbestände des Strafrechts zu begegnen ist. Dabei geht es nicht nur um Gewaltkriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Seit einigen Jahren werden in Gesetzgebung, Polizei und Strafrechtspraxis, aber auch durch Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe, Beratungsstellen und nichtstaatliche Organisationen vielfältige Anstrengungen gegen Gewalt im privaten Raum unternommen. Dabei werden strafrechtliche Verbote zunehmend durch flankierende Regelungen wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Gewaltschutzgesetz ergänzt. Der vorliegende Band bietet einen praxisbezogenen Überblick über aktuell bedeutsame Formen von Gewalt in Partnerbeziehungen und in der Familie. Er greift die neuesten Entwicklungen in der Rechts- und Kriminalpolitik ebenso auf wie praktische Präventionsansätze und -modelle.

      Gewalt im privaten Raum
    • 2006

      Jugendarbeitslosigkeit gilt seit einigen Jahren in vielen Ländern als wichtiges soziales Problem. Vielfältige Anstrengungen werden unternommen, Arbeitslosigkeit beim (versuchten) Einstieg in das Berufsleben möglichst zu vermeiden. Auch für Kriminalität und Delinquenz gibt es große öffentliche Aufmerksamkeit, die sich anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik oder auch spektakulärer Einzelfälle immer von neuem beweist. In der Praxis der Strafrechtspflege und darüber hinaus dürfte der Eindruck vorherrschen, dass zwischen beiden Problembereichen ein enger Zusammenhang besteht: Jugendliche, die straffällig werden, sind häufig arbeitslos und ohne Ausbildung. Die neuere kriminologische Forschung relativiert solche Annahmen allerdings. Andererseits gehören Programme schulischer und beruflicher Qualifizierung zum traditionellen Inventar der Straffälligenhilfe. Der vorliegende Band geht auf die Beiträge einer Tagung in Leipzig im April 2005 zurück, die von der KrimZ in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz durchgeführt wurde. Er enthält aktuelle Forschungsergebnisse wie auch Berichte über praxisbezogene Projekte aus dem Strafvollzug und den Sozialen Diensten der Justiz.

      Jugendarbeitslosigkeit und Kriminalität
    • 2004

      Das deutsche Kriminalrecht zeichnet sich im internationalen Vergleich durch ein besonders differenziertes System individualpräventiv ausgerichteter Maßregeln aus. Maßregeln sollen die Palette der Strafen dort ergänzen, wo Gründe der Individualprävention dies erfordern. Trotz dieser ergänzenden Funktion geraten sie immer wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit, etwa in kriminalpolitischen Debatten über „gefährliche“ Straftäter. Ziel der strafrechtlich und kriminologisch angelegten Untersuchung ist es, einen Beitrag zur Systematisierung dieser Sanktionsform zu leisten. Die allgemeinen Grundsätze, die dazu herangezogen werden, sind die Grundsätze der Gefährlichkeit und der Verhältnismäßigkeit. Die Maßregeln, die im einzelnen betrachtet werden, sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB), also die drei Sanktionen des Maßregelrechts, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind. Der Autor konzentriert sich auf die Anordnungsvoraussetzungen dieser drei Maßregeln, wobei die Gesichtspunkte ihrer Vollstreckung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit in die Darstellung einbezogen werden.

      Gefährlichkeit und Verhältnismäßigkeit
    • 1997

      Die psychiatrische Unterbringung von Straftätern nach § 63 StGB hat in den letzten Jahren vermehrt öffentliche Aufmerksamkeit erhalten, insbesondere im Zusammenhang mit schweren Sexualdelikten, die in den Medien breit diskutiert wurden. Diese Debatten stellen die therapeutischen Zielsetzungen des psychiatrischen Maßregelvollzugs infrage und beeinflussen rechtspolitische Prioritäten, wodurch alte Reformthemen wieder aktuell werden. Es besteht weiterhin ein erheblicher Forschungsbedarf. Der vorliegende Forschungsbericht bietet eine umfassende und repräsentative Analyse zur Praxis der Anordnung und Vollstreckung der strafrechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen. Dabei werden auch Daten zu Unterbringungen nach § 64 StGB und zu sanktionslosen Verfahren gegen schuldunfähige Personen herangezogen. Der Fokus liegt auf psychischen Störungen und der strafrechtlichen Vorbelastung der Verurteilten sowie verfahrensbezogenen Aspekten wie vorläufigen Freiheitsentziehungen, Begutachtungen, Verteidigungen und erkennenden Gerichten. Zudem werden Anlasstaten, zentrale Aspekte der Sanktionsentscheidung und die Vollstreckung von der Rechtskraft der Unterbringungsentscheidung bis zur Beendigung der Maßregel betrachtet. Abschließend wird die Effektivität der Maßregel anhand der Legalbewährung und der Widerrufe der Aussetzung zur Bewährung untersucht, gefolgt von einem kriminalpolitischen Ausblick.

      Straftäter und Psychiatrie