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Peter M. Huber

    21. Januar 1959
    Besonderes Verwaltungsrecht
    Recht der Europäischen Integration
    Landesrecht Bayern
    Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der unionalen Kompetenzordnung.
    Das Bundesverfassungsgericht und die Staatsrechtslehre
    • Das Bundesverfassungsgericht und die Staatsrechtslehre

      Schönburger Gespräche zu Recht und Staat

      • 55 Seiten
      • 2 Lesestunden

      Die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Staatsrechtslehre zeigt eine deutliche Spannungsentwicklung, die von konstruktiver Zusammenarbeit bis hin zu Indifferenz und kritischer Ablehnung reicht. Diese Tendenzen könnten zwar einige Sorgen über die Dominanz der deutschen Staatsrechtslehre in Europa mindern, stellen jedoch eine ernsthafte Gefahr für die Bedeutung des Grundgesetzes sowie für die jahrhundertealte Symbiose zwischen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft dar, die sowohl die deutsche Kultur als auch internationale Rechtsordnungen geprägt hat.

      Das Bundesverfassungsgericht und die Staatsrechtslehre
    • Checks and balances ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Moglichkeit einer Vertragsanderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europaischer Kommission, Rat und Europaischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der - gegebenenfalls auch streitigen - Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund. Weil das letzte Wort dabei definitionsgemass in der Schwebe bleibt, kann der Gerichtshof die Position der Verfassungs- und Hochstgerichte der Mitgliedstaaten nicht systematisch ignorieren, wenn er seine Autoritat und deren Folgebereitschaft nicht riskieren will. Vor allem wenn mehrere Verfassungs- und Hochstgerichte unionsrechtliche Rechtsprechungslinien entwickeln, die letztlich auf den gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten und nicht auf dem Postulat einer imaginaren Autonomie grunden, kann dies die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht unberuhrt lassen.

      Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der unionalen Kompetenzordnung.
    • Besonderes Verwaltungsrecht

      • 1043 Seiten
      • 37 Lesestunden

      Dieses große Lehr- und Studienbuch enthält eine systematisch ausgerichtete und gut lesbare Darstellung der wesentlichen, in Ausbildung und Rechtspraxis zentralen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts . Es bietet eine klar geschriebene und wissenschaftlich fundierte Übersicht über die komplexen und vielgestaltigen Rechtsprobleme der Verwaltung. Dabei wird auch die vielfältige Wechselwirkung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Europarecht immer wieder beachtet. Aus dem Inhalt: Polizei- und Ordnungsrecht Kommunalrecht Baurecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Umweltschutzrecht Straßenrecht Mit seiner klaren Systembildung richtet sich das Werk nicht nur an Studierende, Referendarinnen und Referendare, sondern eignet sich auch als Nachschlagewerk für die mit der Verwaltungspraxis befassten Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie die Rechtsanwalt- und Richterschaft.

      Besonderes Verwaltungsrecht