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Karl Binding

    4. Juni 1841 – 7. April 1920
    Grundriss des deutschen Strafrechts
    Der Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund in seinen Grundsätzen beurteilt
    Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens
    Geschichte des burgundischromanischen Königreichs
    Festgabe Der Leipziger Juristenfakultät Für Karl Binding Zum 7. August 1913
    Festgabe der Leipziger Juristenfakultät für Dr. Bernhard Windscheid
    • Die Festgabe der Leipziger Juristenfakultät ehrt Dr. Bernhard Windscheid anlässlich seines 22. Geburtstags. Der Band enthält Beiträge und Würdigungen von verschiedenen Juristen und Wissenschaftlern, die Windscheids Einfluss auf das juristische Denken und die Rechtswissenschaften hervorheben. Diese hochwertige Nachdruckausgabe bewahrt den historischen Wert und die akademische Bedeutung der Originalausgabe von 1888.

      Festgabe der Leipziger Juristenfakultät für Dr. Bernhard Windscheid
    • Das Buch bietet einen bedeutenden kulturellen Beitrag und ist Teil des kollektiven Wissens der Zivilisation. Es wurde aus dem Originalwerk reproduziert und bleibt diesem so treu wie möglich. Leser finden die ursprünglichen Urheberrechtsvermerke, Bibliotheksstempel und andere Notationen, die die historische Relevanz und die Herkunft des Werkes unterstreichen.

      Festgabe Der Leipziger Juristenfakultät Für Karl Binding Zum 7. August 1913
    • Der Nachdruck bietet eine detaillierte Untersuchung des burgundisch-romanischen Königreichs, das im Mittelalter eine bedeutende Rolle in Europa spielte. Die Originalausgabe von 1868 zeichnet sich durch historische Genauigkeit und umfassende Analysen aus, die sowohl politische als auch kulturelle Aspekte beleuchten. Leser erhalten Einblicke in die Entwicklung des Königreichs und seine Auswirkungen auf die europäische Geschichte.

      Geschichte des burgundischromanischen Königreichs
    • Im ersten Teil des Buches erläutert Karl Binding die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Straffreiheit bei Euthanasie und Tötung auf Verlangen. Im zweiten Teil versucht Alfred Hoche die Tötung von kranken Menschen zu rechtfertigen.

      Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens
    • Die Entstehung der öffentlichen Strafe

      im germanisch-deutschen Recht. Rede, bei Antritt des Rektorats am 31. Oktober 1908 gehalten.

      »Ich will heute sprechen von Mißtat und der Zeitfolge ihrer Rechtsfolgen. I. Verbrechen und Strafe verbindet man miteinander als selbstverständlich zusammengehörig und denkt beide wohl als verbunden zurück bis an den Anfang allen Rechts.« Die Publikation enthält Karl Bindings Antrittsrede als Rektor der Universität Leipzig vom 31. Oktober 1908 zum Thema: »Die Entstehung der öffentlichen Strafe im germanisch-deutschen Recht«.

      Die Entstehung der öffentlichen Strafe
    • Die Ehre und ihre Verletzbarkeit.

      • 41 Seiten
      • 2 Lesestunden

      Beim vorliegenden Werk handelt es sich um einen Vortrag des großen Rechtsgelehrten Karl Binding. Er geht zurück auf seine Antrittsvorlesung, die Binding anlässlich seiner Übernahme des Rektorats 1890 in Leipzig hielt. Binding nähert sich dem Begriff der Ehre aus verschiedenen Perspektiven: So macht er vier Mächte aus, welche die Geschichte der Ehre bestimmen: Das Volksgefühl, das Recht, die wissenschaftliche Reflexion sowie die Dichtkunst. Binding interessiert sich besonders für einen rechtsphilosophischen Zugang und unterscheidet etwa zwischen erworbener und angeborener Ehre. Auch der Begriff der Unehre wird von ihm untersucht, bevor er sich der Frage nach der Verletzbarkeit der Ehre widmet.

      Die Ehre und ihre Verletzbarkeit.
    • Beim vorliegenden Werk handelt es sich um zwei Vorträge des großen Rechtsgelehrten Karl Binding. Der erste Vortrag »Die Ehre und ihre Verletzbarkeit« geht zurück auf seine Antrittsvorlesung, die Binding anlässlich seiner Übernahme des Rektorats 1890 in Leipzig hielt. Binding nähert sich dem Begriff der Ehre aus verschiedenen Perspektiven: So macht er vier Mächte aus, welche die Geschichte der Ehre bestimmen: Das Volksgefühl, das Recht, die wissenschaftliche Reflexion sowie die Dichtkunst. Binding interessiert sich besonders für einen rechtsphilosophischen Zugang und unterscheidet etwa zwischen erworbener und angeborener Ehre. Auch der Begriff der Unehre wird von ihm untersucht. Der zweite Vortrag trägt den Titel »Der Zweikampf und das Gesetz« und wurde von Binding 1905 vor der Gehe-Stiftung in Dresden gehalten. Hier geht er insbesondere auf den Zweikampf als strafgesetzgeberisches Problem ein.

      Die Ehre - Der Zweikampf.