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Bookbot

Jens Bormann

    Optimierung der Dynamik mechanischer Übersetzungsgetriebe durch geregelte Stelleingriffe
    Wettbewerbsbeschränkungen durch Grundstücksrechte
    Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
    Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis
    Videobeurkundung
    • Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wird ab dem 1. August 2022 in Deutschland ein notarielles Online-Verfahren eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Gründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Genossenschafts- und Handelsregister vollständig online möglich sein. Die Beurkundungsverhandlung erfolgt über ein von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationssystem. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Notarinnen und Notare in Deutschland, da das Beurkundungsverfahren bisher rein analog war. Das DiRUG bringt eine der bedeutendsten Anpassungen im notariellen Berufs- und Verfahrensrecht seit vielen Jahren mit sich. Das Werk bietet einen vertieften Einblick in diese Veränderungen und erläutert die Anpassungen im Berufs- und materiellen Gesellschaftsrecht. Zudem wird der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie berücksichtigt. Vorteile sind praxistaugliche Erläuterungen und Informationen aus erster Hand, die zeitnah nach Inkrafttreten des DiRUG bereitgestellt werden. Die Zielgruppe umfasst Notarinnen und Notare sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

      Videobeurkundung
    • Das Werk bietet einen umfassenden Überblick zur Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht, konsequent aus der Perspektive des Rechtsanwenders konzipiert. Der Handbuchteil erläutert systematisch die rechtlichen Grundlagen und enthält Vorschläge zur Formulierung von Vertragsklauseln sowie zahlreiche Praxishinweise. Ergänzend bietet der Formularteil ausführliche Vollmuster zu den häufigsten und wichtigsten Fallkonstellationen in der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung. Behandelt werden zivil- und steuerrechtliche Überlegungen zur Wahl der richtigen Rechtsform, Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG, sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, KGaA und SE. Weitere Themen umfassen Konzernrecht, innerstaatliche und grenzüberschreitende Umwandlungen, Unternehmens- und Anteilskauf, Unternehmensnachfolge sowie Verfahrensrecht, einschließlich Beurkundung, Registerrecht und Insolvenzrecht. Auch internationales Privatrecht und ausländische Gesellschaften werden behandelt. Die Vorteile umfassen eine systematische und umfassende Darstellung des Gesellschaftsrechts, die konsequent aus der Sicht des Vertragsgestalters erfolgt, sowie die Möglichkeit, alle Formulierungsvorschläge und Vollmuster herunterzuladen. Die Zielgruppe umfasst Notare, Rechtsanwälte, Unternehmen, Richter und Rechtspfleger.

      Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis
    • Im Juli 2013 wurde das GNotKG verkündet, das die Gerichts- und Notarkosten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit neu regelt und die alte Kostenordnung ablöst. Der neue Kommentar bietet eine umfassende Darstellung des GNotKG und fungiert als Leitfaden für Praktiker im Kostenrecht. Die Kommentierung umfasst alle Vorschriften des GNotKG sowie das vollständige Kostenverzeichnis. Im Bereich der Gerichtskosten werden wesentliche Aspekte behandelt, darunter die Umstellung auf Verfahrens- und Festgebühren, eine übersichtliche Zusammenfassung neuer Gebühren- und Auslagentatbestände, die Neustrukturierung der Wertvorschriften sowie praxisnahe Erläuterungen zu Nebenbestimmungen wie Fälligkeit und Kostenschuldner. Im Notarkostenrecht werden Neuerungen wie die Umstellung von Akt- auf Verfahrensgebühren, die Abschaffung des Auffangtatbestandes, kodifizierte Wertfestsetzungen und leistungsorientierte Gebühren für Beratung kommentiert. Vorteile sind ein schneller Zugriff auf das GNotKG, praxisorientierte Darstellungen mit Beispielen und Antworten auf Zweifelsfragen. Die Zielgruppe umfasst Notare, Kostensachbearbeiter, Rechtspfleger, Bezirksrevisioren, Richter und Rechtsanwälte.

      Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare