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Sabine Riemenschneider

    Fahrunsicherheit oder Blutalkoholgehalt als Merkmal der Trunkenheitsdelikte - zugleich ein Beitrag zur Rechtsentwicklung
    • Die Autorin untersucht die Sanktionstatbestände für alkoholisierte Kraftfahrzeugführer (§ 24a StVG, §§ 315c und 316 StGB) hinsichtlich dogmatischer Widersprüche und praktischer Anwendungsprobleme. Im ersten Teil wird die geschichtliche Entwicklung der Trunkenheitsdelikte dargestellt, wobei das Spannungsfeld zwischen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen der Blutalkoholforschung und der rechtlichen Bewertung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale beleuchtet wird. Der zweite Teil bietet eine kritische Analyse der aktuellen Rechtslage. Der Blutalkoholgehalt spielt eine entscheidende Rolle, wobei die Darstellung sich an den von Gesetz und Rechtsprechung festgelegten „Eckwerten“ orientiert. Ein zentrales Problem des Regelungssystems ist, dass die Strafvorschriften an das normative Merkmal der Fahrunsicherheit anknüpfen, während § 24a StVG auf festgelegte Blutalkoholwerte fokussiert. Bei Werten unterhalb des Grenzwertes der absoluten Fahrunsicherheit gestaltet sich der Nachweis objektiver Fahrunsicherheit in der Praxis schwierig, was zu einer Vielzahl an Rechtsprechungen führt. Zudem ist der Nachweis der subjektiven Tatbestandsseite aufgrund von Persönlichkeitsveränderungen bei Alkoholbeeinflussung problematisch. Im letzten Teil wird ein umfassender Vorschlag zur Neuregelung des Sanktionsrechts präsentiert, der auf bezifferte Blutalkoholwerte als objektive Bedingungen der Strafbarkeit abstellt und das Tatbestandsmerkmal der Fahrunsicherhe

      Fahrunsicherheit oder Blutalkoholgehalt als Merkmal der Trunkenheitsdelikte - zugleich ein Beitrag zur Rechtsentwicklung