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Bookbot

Christina Escher Weingart

    Reform durch Deregulierung im Kapitalgesellschaftsrecht
    Das neue Überweisungsrecht
    Nutzungsausfall als Schaden und sein Ersatz
    • 2013

      Das neue Recht der Zahlungsdienste ist durch die Zusammenfassung der verschiedenen Zahlungsarten und der Übernahme allgemeiner Bezeichnungen unübersichtlich geworden. Der vorliegende Sonderdruck beschränkt sich auf die Überweisung und kommentiert das neue Recht der Zahlungsdienste ausschließlich unter diesem Blickwinkel. Das bringt es mit sich, dass nur die Normen aufgegriffen werden, die einen Bezug zum Überweisungsrecht haben und insofern die von der unmittelbaren Übernahme der Richtlinie schwierig zu erfassende Gesetzeslage vereinfacht wird. Weiterhin wird dadurch eine systematische Darstellung dieses Rechtgebietes eröffnet, die umfassend dessen Problemfelder erläutert. Der Kommentierung sind die wesentlichen Verträge, Abkommen und Bedingungen beigefügt. Weitere Unterlagen sind im Ansatz und mit weiterführenden Fundstellen aufgenommen. Dies hat den Vorteil, dass die zur Bearbeitung notwendigen und teilweise schwierig zu beschaffenden Unterlagen gesammelt vorhanden sind.

      Das neue Überweisungsrecht
    • 2000

      Reform durch Deregulierung im Kapitalgesellschaftsrecht

      Eine Analyse der Reformmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung des Gläubiger- und Anlegerschutzes

      Die fortschreitende Globalisierung und Internationalisierung der Märkte zwingt das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht zur Anpassung. Im Hinblick auf die anstehende Reformdebatte zeigt Christina Escher-Weingart Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts. Sie stellt die inhaltlichen Schwerpunkte des aktuellen Reformbedarfs dar und untersucht, welche weiteren Rechtsgebiete einbezogen werden müssen, damit die Reform erfolgreich sein kann. Sie legt die historische Entwicklung der entsprechenden Normen zugrunde und arbeitet den tatsächlichen Schutzbedarf von Gläubigern und Anlegern heraus, der auf Seiten der Gläubiger als gering angesehen werden kann. Beim Anlegerschutz sind stärkere Differenzierungen als bisher nötig, die zu einer Aufteilung in die unternehmerischen und die rein kapitalmäßig beteiligten Anleger führen. Zudem muß zwischen dem Anlegerschutz am Markt und innerhalb der Gesellschaft unterschieden werden. Christina Escher-Weingart erarbeitet konkrete Reformvorschläge, die eine Beseitigung des gegenwärtigen Nennkapitalsystems, die völlige Freigabe des Erwerbs eigener Aktien und die Abschaffung des zwingenden Bezugsrechts beinhalten. Die Deregulierungsmaßnahmen ermöglichen außerdem, von der überholten Teilung in GmbH und AG Abstand zu nehmen und zu einer einheitlichen Gesellschaftsform zu finden, deren zwingende Normvorgaben mit der Zahl der Anleger variieren.

      Reform durch Deregulierung im Kapitalgesellschaftsrecht
    • 1993

      Die Frage des Ersatzes von Nutzungsausfällen ist bis heute ungeklärt. Die Rechtsprechung gewährt zwar seit langem Schadensersatz für den Nutzungsausfall von Kraftfahrzeugen, ist aber im Hinblick auf andere Nutzungsausfälle widersprüchlich und unübersichtlich. Die vorliegende Untersuchung setzt sich zunächst kritisch mit den bisher vertretenen Schadensbegriffen auseinander. Auf der Basis eines neuen, für alle Schadensfälle einheitlichen Schadensbegriffs wird dann eine konsistente Lösung des Ersatzes von Nutzungsausfallschäden erarbeitet.

      Nutzungsausfall als Schaden und sein Ersatz