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Susanne Lenz

    Weltmusik - ein Missverständnis?
    Dialog der Kulturen
    Cross cultural encounters
    Korpuslinguistik
    Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG
    Kultur und Alter
    • 2007

      Kultur und Alter

      • 127 Seiten
      • 5 Lesestunden

      Das Leben im Alter hat sich deutlich verändert, es verläuft gesünder und umfasst, auch bezogen auf die kulturelle Orientierung, einen deutlich heterogener strukturierten Teil der Gesellschaft als in der Vergangenheit; zugleich gilt es nichts zu beschönigen, denn nach wie vor kann Alter krank, einsam und passiv machen. Welche Folgen haben die sich verändernden Bedingungen für das Kulturverständnis? Wie wirkt sich alternde Bevölkerung und damit das alternde Kulturpublikum auf die Kulturangebote aus? Auch die Kulturschaffenden altern: Wie lässt es sich verhindern, dass ihre kulturellen Angebote für das jugendliche Publikum uninteressant werden? Wie lässt sich also die Schwierigkeit bewältigen, einerseits Kultur für ein älteres Publikum anzubieten und andererseits den Anschluss der Nachwachsenden zu gewährleisten? Welche Rolle kommt der kulturellen Bildung für das alte wie das junge Publikum zu? Wo liegen die Schnittstellen zwischen diesen Altersgruppen? Welche Möglichkeiten der partizipativen Gestaltung gibt es? Welche kulturwirtschaftlichen Aspekte impliziert das Thema „Kultur und Alter“?

      Kultur und Alter
    • 2005

      Im Rahmen der „Aktienrechtsreform in Permanenz“ hat der Gesetzgeber durch das Namensaktiengesetz im Jahre 2001 den „von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter“ in das Aktiengesetz eingeführt. Diese häufig unter dem Schlagwort des „proxy voting“ diskutierte Form der Stimmrechtsvertretung wurde erst kurz vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens - en passant und ohne jeden wissenschaftlichen Diskurs - auf Initiative des Bundestags-Rechtsausschusses in das Gesetz aufgenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Kontroverse um die Zulässigkeit des „Verwaltungsstimmrechts“ als einer „Grundsatzfrage des Aktienrechts“ mutet der Gesetzgeber der Hauptversammlungspraxis in diesem anfechtungssensiblen Bereich durch die allenfalls rudimentäre Regelung ein unerträgliches Maß an Rechtsunsicherheit zu. Susanne Lenz beantwortet in ihrer Arbeit dogmatische und praktische Zweifelsfragen, die sich im Zusammenhang mit der gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertretung stellen.

      Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG
    • 2000