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Christina Rathgeber

    Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817 - 1934/38
    Instrumente monarchischer Selbstregierung
    Von der Kirchengesellschaft zur Kirche in der Gesellschaft
    • Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die katholische Kirche in Preußen von einer staatlich sanktionierten „Kirchengesellschaft“ zu einer Kirche in der Gesellschaft. Diese Entwicklung gründete nicht zuletzt auf der Teilnahme vieler Katholiken an verschiedenen Frömmigkeitsformen sowie ihrer oppositionellen Haltung zu staatlichen Vorschriften, die in ihr Glaubensleben eingriffen. Auch die Regierungspolitik gegenüber der katholischen Kirche änderte sich in dieser Zeit. Sie wurde spätestens nach Einführung einer Verfassung 1850 nicht mehr vom Monarchen, sondern von Ministern gelenkt. Der Konflikt wegen der gemischten Ehen 1815 bis 1828, die Trierer Bischofswahl 1839 und die Protesteingaben gegen Einschränkung der Religionsfreiheit 1852 verdeutlichen die enge Bindung zwischen der Entstehung eines politischen Bewusstseins und der Verteidigung religiöser Überzeugungen. Die zunehmende Bestimmung der Regierungspolitik durch Minister zeigt sich in der relativen Kurzlebigkeit der vom Monarchen 1841 errichteten katholischen Abteilung und lässt sich ebenso in der Auseinandersetzung über die Raumerschen Erlasse 1852 und im vorsichtigen Verhalten der Regierung gegenüber den Jesuiten bis 1872 nachverfolgen.

      Von der Kirchengesellschaft zur Kirche in der Gesellschaft
    • Instrumente monarchischer Selbstregierung

      Zivil-, Militär- und Marinekabinett in Preußen 1786 bis 1918

      • 719 Seiten
      • 26 Lesestunden

      Zivil- und Militärkabinett, Gründungen des 18. Jahrhunderts, waren Instrumente königlicher Selbstregierung. Die Kabinettschefs, adelige Offiziere und adelige Laufbahnbeamte, bildeten als Vertrauensleute der Monarchen deren Pufferinstanz gegenüber der wachsenden Staatsverwaltung und eigenwilligen Ministern. Kabinettschefs waren bei der Personalauswahl und zuweilen in Entscheidungssituationen bedeutsam. Als mit der Verfassung ab 1848 Parlamente eine Rolle spielten, standen Kabinette in der Kritik, aber Preußens Könige hielten an ihrem monarchischen Regierungsapparat bis 1918 fest. Kabinette funktionierten wie Staatsbehörden und kooperierten mit den Regierungsspitzen, behielten als Büros des Monarchen aber weiter ihren Sonderstatus. Extrakonstitutionell agierte besonders das Militärkabinett, das Wilhelm I. ab 1861 stärkte, um eine vom Parlamentseinfluss freie Kommandozentrale zu besitzen. Analog etablierte Wilhelm II. 1889 das Marinekabinett. Der Band zeigt all dies in 320 Dokumenten.

      Instrumente monarchischer Selbstregierung