Nachhaltigkeit (Sustainability) ist in aller Munde. Nicht nur Klimawandel und Energiekrise und deren Auswirkungen auf unser tägliches Leben führen uns deutlich vor Augen, dass wir uns dringend mit der Frage beschäftigen müssen: Wie können wir unser Verhalten stärker an der Zukunft und nicht nur an der Gegenwart ausrichten? Welchen Beitrag kann das Recht zur Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft leisten?Der Sammelband spannt den Bogen weit, um die Gesamtheit der Zukunftsaufgabe Nachhaltigkeit in ihren breit gefächerten Facetten aufzuzeigen und praxistaugliche Lösungsansätze aus unterschiedlichen juristischen Subdisziplinen zu bieten: - Asset lock als Mittel der Nachhaltigkeit- Business Judgement Rule- Nachhaltigkeit durch Aufsichtsrecht- Förderung der Nachhaltigkeit durch Steuerrecht- Soziale Nachhaltigkeit beim Datamining- Datenschutz und Nachhaltigkeit- Anreize zur Nachhaltigkeit durch Verbraucherrecht- KlimaschutzgesetzMit Beiträgen von:Professor Matthias Amort, Stephan Arens, Jan-Friedrich Bruckmann, Hans-Jörg Fischer, Franz-Alois Fischer, Professor Marcus Helfrich, Professor Jens M. Schmittmann und Marcel Supernok-Kolbe
Hans-Jörg Fischer Bücher


HinSchG - Hinweisgeberschutzgesetz
Kommentar
In immer kürzer werdenden Abständen sorgen Berichte von Hinweisgeber*innen über Fehlverhalten in Unternehmen für große öffentliche Aufmerksamkeit. Zugleich ist ein globaler Trend zu verzeichnen, Unternehmen für Fehlverhalten stärker zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Folge eines gesellschaftlichen Wandels, der das Leitbild eines „Good Corporate Citizen“ postuliert und dessen effektive Umsetzung fordert. In Konsequenz hat das Thema „Whistleblowing“ in den vergangenen Jahren einen höheren Stellenwert in der Compliance- und Governance-Struktur von Unternehmen eingenommen, was ein funktionierendes Hinweisgebersystem unabdingbar macht, um Fehlverhalten frühzeitig zu detektieren und zu ahnden. Bisher gab es keinen rechtssicheren Rahmen für Unternehmen. Mit dem HinweisgeberschutzG hat sich dies grundlegend geändert. Ausgehend von der Richtlinie (EU) 2019/1937 hat der deutsche Gesetzgeber ein Gesetzeswerk geschaffen, das den umfassenden Schutz von Hinweisgeber*innen im deutschen Recht verankert, Vorgaben an interne und externe Meldestellen kodifiziert und den Umgang mit Hinweisen regelt. Dennoch verbleiben bei zentralen Weichenstellungen komplexe Fragestellungen, deren praxisgerechte und europarechtskonforme Beantwortung sich der Kommentar zum HinweisgeberschutzG zur Aufgabe gemacht hat.