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Martin Ebers

    European perspectives on producers' liability
    Die Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung
    Rechte, Rechtsbehelfe und Sanktionen im Unionsprivatrecht
    StichwortKommentar Legal Tech
    • 2023
    • 2016

      Obwohl viele Rechtsgebiete mittlerweile harmonisiert worden sind, regeln EU-Rechtsakte häufig nicht die Frage, welche Rechte, Rechtsbehelfe und Sanktionen zur Durchsetzung europäischen Rechts im nationalen Recht vorgesehen werden müssen. Andererseits ist zu beobachten, dass der EuGH den Schutz subjektiver (Unions-)Rechte schrittweise ausgebaut und ein eigenständiges Sanktionssystem aufgestellt hat, das intensiv in die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen eingreift und diese überlagert. Martin Ebers entwickelt vor diesem Hintergrund eine allgemeine Theorie der im Unionsrecht wurzelnden (subjektiven) Rechte. Außerdem wird danach gefragt, wie ein Verstoß gegen Unionsnormen im nationalen (Privat-)Recht sanktioniert werden muss. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Grundfreiheiten, dem Kartell- und Beihilferecht sowie dem Antidiskriminierungs- und Verbraucherrecht.

      Rechte, Rechtsbehelfe und Sanktionen im Unionsprivatrecht
    • 2001

      Die Rendite einer Lebensversicherung richtet sich maßgeblich nach der Überschußbeteiligung, die bei Vertragsschluß nicht der Höhe nach garantiert wird, sondern von dem erwirtschafteten Unternehmensgewinn abhängig ist. Problematisch ist, daß die Versicherer bei der Festlegung der Überschüsse zahlreiche Ermessensspielräume haben, die die Rendite zum Nachteil der Versicherten beeinflussen kann. Die Studie zeigt die Grenzen der Ermessensspielräume auf und entwickelt die rechtlichen Anforderungen an eine transparente Ausgestaltung der Überschußbeteiligungsklauseln für den Neubestand. Folgende Problemkreise werden behandelt: • Bilanzrechtliches Verfahren der Überschußermittlung unter Berücksichtigung der geänderten Rechnungslegungsvorschriften und des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 • Auswirkungen der Deregulierung auf die Überschußbeteiligung, insbes. Kompetenzen des BAV und des Verantwortlichen Aktuars • Rechtsnatur des überschußberechtigten Lebensversicherungsvertrages • Anforderungen an die vertragliche Ausgestaltung der Überschußbeteiligung unter Berücksichtigung der BGH-Urteile vom 9. Mai 2001. Dr. Martin Ebers ist Wissenschaftlicher Assistent an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster

      Die Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung