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Bookbot

Otto Depenheuer

    Öffentlichkeit und Vertraulichkeit
    Bericht zur Lage des Eigentums
    Nomos und Ethos
    Selbstdarstellung der Politik
    Selbstbehauptung des Rechtsstaates
    Der Staat in der Flüchtlingskrise
    • 2018

      Die Enteignung

      Historische, vergleichende, dogmatische und politische Perspektiven auf ein Rechtsinstitut

      • 310 Seiten
      • 11 Lesestunden

      Dieses Buch beleuchtet das traditionsreiche Rechtsinstitut der Enteignung aus unterschiedlichen Perspektiven in systematischer Absicht. Rechtsgeschichtliche und verfassungshistorische Aspekte der Enteignung ermöglichen eine erfahrungsgesättigte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Rechtsinstitut, der rechtsvergleichende Blick auf die verschiedenen international- und europarechtlichen Implikationen des Enteignungsrechts lässt die Gemeinsamkeiten wie Besonderheiten des nationalen Rechts erkennen. Auf dieser Grundlage kann das grundgesetzliche Institut der Enteignung dogmatisch vermessen und kritisch hinterfragt werden. Dadurch lassen sich Entwicklungslinien sowie neue Perspektiven aufzeigen und die wissenschaftliche Diskussion dieses Rechtsinstituts auf der Höhe der Zeit halten.

      Die Enteignung
    • 2017

      Staatseigentum

      Legitimation und Grenzen

      • 360 Seiten
      • 13 Lesestunden

      Dieser Band erschließt die verschiedenen Bereiche, Formen und Funktionen des Staatseigentums, zeichnet seine ideengeschichtlichen Grundlagen nach und zeigt Inhalt und Grenzen seiner verfassungsrechtlichen Legitimation auf. Dem Eigentum des Staates eignet in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung politische und staatsrechtliche Brisanz. Bestand und Erscheinungsformen des Staatseigentums unterliegen zwingend dem öffentlichen Transparenzprinzip, sind notwendiges Thema der öffentlichen Debatte sowie stete Herausforderung der staatsrechtlichen Dogmatik.

      Staatseigentum
    • 2016

      Deutschland erlebt eine säkulare Flüchtlingswelle. Grundfragen des Staatsrechts werden in seltener Prägnanz aktuell: Die Staatsgrenzen stehen offen und werden von zehntausenden Menschen Woche für Woche weithin unkontrolliert passiert. Die Staatsgewalt erscheint ratlos, der Rechtsstaat verzichtet auf die Durchsetzung des geltenden Rechts, Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichtserstattung, das Volk wird stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität. Was folgt, ist Verunsicherung; was droht, ist wachsende Radikalisierung; was Not tut, ist das Aufzeigen Orientierung stiftender Perspektiven. Politik und Staatsrechtslehre sind aufgefordert, verfassungsrechtliche Leitlinien, Maßstäbe und Grenzen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zu formulieren und umzusetzen.

      Der Staat in der Flüchtlingskrise
    • 2014

      Staatssanierung durch Enteignung?

      Legitimation und Grenzen staatlichen Zugriffs auf das Vermögen seiner Bürger

      • 109 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Banken und nachfolgende Euro-Krise haben zahlreiche Staaten an den Rand der Insolvenz gebracht. Auf der Suche nach neuen Steuerquellen ist das Vermögen der Bürger in den Focus der Politik geraten. Der Sammelband erörtert aus juristischer, historischer und ökonomischer Perspektive die verschiedenen Formen und Strategien des steuerlichen Zugriffs auf das Vermögen, ihre verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und ökonomischen Nebenwirkungen, sowie die prinzipielle Eignung von Vermögensabgaben zur Sanierung der öffentlichen Haushalte.

      Staatssanierung durch Enteignung?
    • 2013

      Vermessenes Recht

      Das Gemeinwesen im Netz der Zahlen

      • 127 Seiten
      • 5 Lesestunden

      Das 21. Jahrhundert steht im Zeichen des unaufhaltsamen Siegeszugs und der beginnenden Herrschaft der Zahlen. Überall begegnen wir der immer detaillierteren »Verzählung«, die eine komplexe und unübersichtliche Welt scheinbar zur sicheren Zahl werden lässt. Der Essay zeigt, wie die Zahlen sich zunehmend auch ihnen inkompatible Lebensbereiche wie das Recht erschließen, es in ihren Bann schlagen, damit rational scheinende Irrationatität generieren und das Leben in ein zahlenbasiertes Prokrustesbett pressen. Doch das Leben ist viel bunter, als es die Zahlen glauben machen. Insbesondere die Idee der Freiheit stellt sich gegen das Diktat der Zahlen, ermöglicht eine skeptische Distanz zur Welt der Zahlen, die nur zu häufig mit der Wirklichkeit verwechselt wird. Die Urteilskraft des Menschen pocht auf ihr Recht gegenüber der Statistik, das richterliche Urteil votiert für Gerechtigkeit statt Zahlenuntertänigkeit. Die Welt ist nicht alles, was die Zahl ist; es gibt eine Welt jenseits der Zahlen.

      Vermessenes Recht
    • 2012

      Die in regelmäßigen Abständen erscheinenden „Berichte zur Lage des Eigentums“ thematisieren die Problem- und Erkenntnisfelder im Umfeld des Privateigentums in all seinen relevanten Bezügen, aus allen wissenschaftlichen Forschungsrichtungen sowie in nationaler, europäischer und globaler Perspektive. Im vorliegenden ersten Bericht stehen juristische Fragestellungen im Vordergrund. Am Beginn indes steht eine eigentumstheoretische Analyse zur sozialen Funktion des Eigentums von Christoph Engel. Otto Depenheuer skizziert, analysiert und kommentiert die für das nationale Eigentumsrecht grundlegende Rechtsprechungsentwicklung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 GG. Thomas von Danwitz gibt einen umfassenden Überblick über den internationalen Eigentumsschutz in Europa und auf der Ebene der Welthandelsorganisation.

      Bericht zur Lage des Eigentums
    • 2012

      Einheit - Eigentum - Effizienz

      Bilanz der Treuhandanstalt Gedächtnisschrift zum 20. Todestag von Dr. Detlev Karsten Rohwedder

      • 222 Seiten
      • 8 Lesestunden

      Die Treuhandanstalt hatte im Zuge der deutschen Wiedervereinigung eine ebenso unverzichtbare wie undankbare Aufgabe. Als Institution hatte sie eine ebenso neue wie gigantische Aufgabe zu bewältigen: ohne historisches Vorbild, ohne theoretische Blaupausen, unter extremem Zeitdruck und hochfliegenden Erfolgserwartungen musste sie in schwierigster Zeit die wesentlichen Weichen stellen für die Transformation einer ganzen Volkswirtschaft durch Privatisierung und Sanierung der staatlichen Betriebe in den Beitrittsländern. In der Rückschau stellt sich die Arbeit der Treuhandanstalt als ein brillantes Bravourstück deutscher Verwaltungskompetenz dar, ein mustergültiges Beispiel für die Kraft der Improvisation und des Mutes, für Erfindungsreichtum, Tatkraft sowie das Engagement der Beteiligten. Der 20. Todestag von Detlev Karsten Rohwedder, dem ersten Präsidenten der Treuhandanstalt, bot den Anlass für eine Gedenkveranstaltung, die am 1. April 2011 im Bundesministerium der Finanzen stattfand, umseiner Persönlichkeit zu gedenken, seine Leistungen für die wirtschaftliche Wiedervereinigung Deutschlands zu würdigen, aber auch um eine wissenschaftliche Bilanz der Arbeit der Treuhandanstalt aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht zu ziehen.

      Einheit - Eigentum - Effizienz
    • 2011

      Erzählungen vom Staat

      • 152 Seiten
      • 6 Lesestunden

      1979 verkündete ein philosophisches Traktat das „Ende der großen Erzählungen“, die aufgegeben werden müssten, weil die Moderne legitimatorisch nur noch auf das rationale Wissen zurückgreifen könne. Demgegenüber sind Erzählungen nicht nur lebenspraktisch notwendig, sondern auch wirkkräftiger als alle rationale Welterklärung. Der Sammelband konkretisiert diese Fragestellung im Anschluss an den Band „Mythos als Schicksal“ und exemplifiziert sie an einzelnen Referenzbeispielen wie dem Imperium Romanum, der (alten) Bundesrepublik und der Europäischen Union.

      Erzählungen vom Staat
    • 2010

      Verfassungstheorie

      • 972 Seiten
      • 35 Lesestunden

      Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine von mehreren theoretisch möglichen Antworten ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: Sie rekonstruiert affirmativ die Vorverständnisse des historischen Verfassungsgebers, hinterfragt kritisch das positive Verfassungsrecht und analysiert dessen Relativität. Konstruktiv denkt sie das überkommene Verfassungsrecht weiter, legitimiert den Standort des positiven Verfassungsrechts neu und passt zukunftsorientiert die Erzählungen der Verfassung an veränderte Problemlagen an. „Verfassungstheorie“ fügt sich in bestehende Nischen der rechtswissenschaftlichen Disziplinen ein. Sie ist weder eine Fortschreibung der Allgemeinen Staatslehre noch eine modernere Form der Verfassungslehre. Im Gegensatz zur Verfassungsrechtsdogmatik benötigt sie keinen begründenden Rekurs auf das positive Verfassungsrecht. Verfassungstheorie ist nicht einfach eine Zweigniederlassung der (allgemeinen) Rechtstheorie, sondern geht über das Formale hinaus und thematisiert die inhaltliche Eigenart der Rechtsschicht „Verfassung“. Sie betrachtet die Bewegungsgesetze der Verfassung und legt deren Rechtfertigung sowie Zukunftsfestigkeit sowohl im Formalen als auch im Materiellen dar.

      Verfassungstheorie
    • 2010

      Reinheit des Rechts

      Kategorisches Prinzip oder regulative Idee?

      • 172 Seiten
      • 7 Lesestunden

      Otto Depenheuer, Köln Gliederung: I. Reinheit als Ideal II. Der Reinheitsgedanke in der Rechtswissenschaft 1. Reinheitspostulat als Ausdifferenzierungskompensation 2. Reinheit der Rechtserkenntnis 3. Die „Reine Rechtslehre“ Hans Kelsens als Paradigma 4. Recht als System III. Der Preis der Reinheit: Distanz zum Leben IV. Gefahren der Reinheitsidee 1. Tribunalisierung der Wirklichkeit 2. Fundamentalismusnähe 3. Rechtsautismus und Doppelmoral V. Lob der Unreinheit 1. „Wohltemperierte Reinheit“ 2. Reinheit des Rechts als regulative Idee 3. Reinheit der Wissenscht als unbedingte Verpflichtung I. Reinheit als Ideal „Reinheit“ bedarf des Abstands zum Empirischen. Die „reine Vernunft“ ke- zeichnet nach Immanuel Kant das Vermögen der Erkenntnis aus Prinzipien a 1 priori und steht derart im Gegensatz zu jeder Erfahrung. Reine Anschauung - deutet entsprechend die von Empfindung leere, formale Anschauung: „Es heißt aber jede Erkenntnis rein, die mit nichts Fremdartigem vermischt ist. Besonders aber wird eine Erkenntnis schlechthin rein genannt, in die sich überhaupt keine Erfahrung oder Empfindung einmischt, welche mithin völlig a priori möglich

      Reinheit des Rechts