Angesichts der zunehmenden Bedeutung der österreichischen Binnenschifffahrt für Europa wurde im Jahr 2006 vom Institut für Binnenschiffahrtsrecht eine Vortragsreihe zum Thema veranstaltet. Die in diesem Rahmen gehaltenen Vorträge sind in überarbeiteter Form im vorliegenden Sammelband der Schriftenreihe des Instituts enthalten.
Der vorliegende Band enthält in überarbeiteter Form die Vorträge, die von namhaften Rechtswissenschaftlern sowie Praktikern in der Reihe »Rechtsprobleme bei der Havarie von Binnenschiffen« des Instituts für Binnenschiffahrtsrecht an der Universität Mannheim im SS 2004 und WS 2004/05 gehalten wurden. Die einzelnen Beiträge beschäftigen sich mit aktuellen Fragen aus den Bereichen des reformierten Bergungsrechts, des Polizei- und Ordnungsrechts, des Deliktsrechts sowie des Transportversicherungsrechts. Rechtsanwalt Dr. Johannes Trost referiert in seinem Beitrag über die Reform des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis. Professor Dr. Kristian Fischer bewertet anschließend die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Haftung des Eigentümers von Wasserstraßen für deren Ölverschmutzung. Die Berechnung des Nutzungsausfallschadens von Binnenschiffen analysiert im Anschluss Professor Dr. Karsten Otte. Abschließend beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Sven Gerhard mit der Definition und Abgrenzung der Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten zur Bestimmung des jeweils haftenden Versicherers.
Der vorliegende Sammelband enthält die Vorträge, die in der Reihe »Staats- und Verwaltungsrechtliche Fragen zum Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen« des Instituts für Binnenschiffahrtsrecht an der Universität Mannheim im WS 2002-03 und 2003-04 gehalten wurden. Ministerialrat Dipl.-Ing. Horst Kleemeier, vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, stellt zunächst die zwölf Vertragswerke dar, die seit 1921 zwischen dem Reich und später dem Bund und Bayern geschlossen worden sind. Professor Dr. Martin Wickel, Professor für Recht und Verwaltung an der Technischen Universität Hamburg-Harburg, befaßt sich in seinem Beitrag mit der verfahrensrechtlichen Umsetzung der Vertragspflichten unter Berücksichtigung der komplexen Struktur einer mehrstufigen Fachplanung im Verkehrsbereich. Professor em. Dr. Peter Badura, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechts- und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilian-Universität München und Professor Dr. Georg Hermes, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main bewerten die konkreten Verpflichtungen der Bundesregierung aus den Verträgen insbesondere in Anbetracht des parlamentarischen Budgetrechts und gelangen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Der Sammelband gibt die Vorträge wieder, die die Autoren im Rahmen des vierten Vortragszyklus des Instituts für Binnenschiffahrtsrecht der Universität Mannheim im Sommersemester 2001 – Sommersemester 2002 in den Räumen der Universität gehalten haben. Der vierte Zyklus stand unter dem Oberthema »Binnenschiffahrtspolizeirecht«. Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht der Universität Mannheim, stellt zunächst die Probleme der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Wasserstraßen dar. Rudolf Sonntag, Richter am Amtsgericht Mainz, widmet sich danach dem Bußgeldverfahren in Binnenschiffahrtssachen. Ministerialrat Helmut Rein, vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, beschäftigt sich schließlich mit dem Recht der Beförderung gefährlicher Güter in der Binnenschiffahrt, vornehmlich mit Blick auf die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Rechts und auf die Strukturreform von ADNR und ADN.
Die zunehmende Bedeutung der Menschenrechte in der nationalen und internationalen Politik ist eine der großen Erfolgsgeschichten des Völkerrechts. Trotz positiver Entwicklungen bleibt viel zu tun, da in vielen Teilen der Welt systematische Menschenrechtsverletzungen weiterhin bestehen. Oft geschehen diese Verletzungen heimlich, was Probleme der Beweisführung und der strafrechtlichen Ahndung aufwirft. Besonders gefährlich sind Tendenzen, die auf eine Relativierung der Menschenrechte abzielen. Diese zeigen sich in verschiedenen Formen: als Überfrachtung des Menschenrechtsgedankens, wo wünschenswerte Entwicklungen zu Forderungen erhoben werden; als Instrumentalisierung des Menschenrechtsbegriffs für politische oder ideologische Zwecke; als weit gefasste Ausnahmetatbestände, die die Menschenrechte aushöhlen; und als kultureller Relativismus, der den Inhalt der Rechte vom Anwendungsort abhängig macht. Trotz dieser Herausforderungen bleibt die Verteidigung der Universalität der Menschenrechte notwendig und schwierig. Eibe Riedel hat sich dieser Aufgabe mit unermüdlichem Eifer gewidmet, sowohl praktisch als auch theoretisch. Die vorliegende Auswahl von Beiträgen, die seine Schüler zu seinem 60. Geburtstag zusammengestellt haben, dokumentiert eindrucksvoll sein Engagement und die Aktualität der Themen rund um die universalen Menschenrechte.
Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Die Autoren weisen nach, dass zahlreiche Vorschriften des Vertragsarztrechts gegen die grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen verstoßen. Nach einem Überblick über die Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich und den einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die Kompetenzproblematik an ausgewählten Beispielen Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und versicherungsfremde Leistungen. Die Studie basiert auf einem verfassungsrechtlichen Gutachten, das auch in der Presse große Beachtung gefunden hat.
Der Sammelband gibt die Vorträge wieder, die Autoren im Rahmen des Vortragszyklus »Die Bedeutung des multimodalen Transports für die Binnenschiffahrt unter frachtrechtlichen, verkehrspolitischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten« an der Universität Mannheim gehalten haben. Ministerialrat Dr. Hans-Peter Vogt, vom Ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, stellt im ersten Beitrag die Vorzüge der Binnenschiffahrt gegenüber den anderen Transportmitteln LKW und Bahn, vor allem mit Blick auf den Umweltschutzgesichtspunkt, dar. Professor em. Dr. Hellmuth Stefan Seidenfus, Institut für Verkehrswissenschaften der Universität Münster, beschäftigt sich in seinem Beitrag vorrangig mit Fragen der logistischen Kompetenz der Binnenhäfen hinsichtlich ihrer Einbindung in multimodale Transportabläufe. Rechtsanwalt Hans Gerd Blettgen beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Bedeutung des TRG für den Bereich des multimodalen Verkehrs, vornehmlich mit Blick auf die Binnenschiffahrt mit dem Schwerpunkt des Containertransports. Dabei stellt er die vor allem positiven Aspekte der Regelung zur früheren, weitgehend nicht gesetzlich geregelten Lage dar.