Gratisversand in ganz Deutschland!
Bookbot

Rolf Schwartmann

    1. Januar 1965
    Digital Markets Act
    Völker- und Europarecht
    Datenschutzrecht Nordrhein-Westfalen
    Transparenz bei Medienintermediären
    Erste Hilfe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
    Erste Hilfe zur KI-Verordnung
    • Die Broschüre informiert Unternehmen über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 regelt. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte, die in Verkehr gebracht werden, barrierefrei gestaltet sein, andernfalls drohen Bußgelder. Die Inhalte reichen von der Gestaltung einfacher Homepages bis hin zu Selbstbedienungsterminals in Banken und umfassen auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Broschüre bietet praxisnahe Anwendungsbeispiele und erläutert die Vorteile der Gesetzesumsetzung für Unternehmen.

      Erste Hilfe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
    • Datenschutzrecht Nordrhein-Westfalen

      Textsammlung mit Einführung - Rechtsstand: 1. Februar 2020

      Das neue Datenschutzrecht beeinflusst in vielen Bereichen auch Regelungen des Landesrechts. Neben einer ausfuhrlichen Einleitung enthalt die Textsammlung neben dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zahlreiche datenschutzrelevante Vorschriften aus den bereichsspezifischen Gesetzen. Enthalten sind Normen aus der Landesverfassung, dem Polizeigesetz, dem Sicherheitsuberprufungsgesetz, dem Meldegesetz, dem Rettungsgesetz, dem E-Government-Gesetz, dem Landesbeamtengesetz, dem Hochschul- und dem Kunsthochschulgesetz, dem Landesmediengesetz, dem WDR-Gesetz, dem Landeskrebsregistergesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz sowie dem Umweltinformationsgesetz. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert das Auffinden der gesuchten Norm.

      Datenschutzrecht Nordrhein-Westfalen
    • Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) ergänzt das Wettbewerbsrecht und begrenzt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne. Die EU-Kommission hat einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen erstellt. Für zentrale Online-Plattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Online-Vermittlungsdienste gelten künftig strengere Regeln, darunter das Verbot, eigene Angebote im Ranking zu bevorzugen. Vergleichbare Regelungen existierten zuvor nur in Deutschland mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, das 2021 in Kraft trat. Das DMA tritt am 2. Mai 2023 in Kraft. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) wird die 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und aktualisieren. Es führt einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste ein, um ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu fördern. Dazu gehört die europaweit einheitliche Gestaltung der Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte. Zudem werden zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen eingeführt. Das DSA gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten.

      Digital Markets Act
    • Die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Online-Services gehen über die DSGVO hinaus. Verantwortliche müssen auch die nationalen Datenschutzvorschriften, insbesondere das TTDSG, sowie das ePrivacy-Recht berücksichtigen. Dies umfasst Regelungen des Kodex zur elektronischen Kommunikation und des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes. Das Handbuch erläutert die rechtlichen Anforderungen an den Onlinedatenschutz in Unternehmen und Behörden, beginnend mit Websites und Apps und überleitend zu gängigen Praxisfällen. Es wird das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht sowie die unterschiedlichen Schutzbereiche der Rechtsakte behandelt. Aktuelle Gerichtsentscheidungen des EuGH und nationaler Gerichte sowie Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden werden ebenfalls erläutert. Das Handbuch deckt folgende Themen ab: rechtliche Grundlagen des europäischen und nationalen Datenschutzrechts, Websites und Apps, Messenger, Social Media im Unternehmen, Online-Marketing, Newsletter, Onlineshops, Videokonferenzen, Internet of Things/Edge Computing, Künstliche Intelligenz, digitales Erbe, Connected Care, Gaming und eSports. Zu den Vorteilen gehören Checklisten, Vertragsmuster, Grafiken und strategische Hinweise zum Umgang mit Datenschutzaufsichtsbehörden. Die technischen Hintergründe werden tiefgreifend und verständlich erklärt. Die Zielgruppe umfasst Rechts- und Syndikusanwälte, Marketingabteilungen, Datenschutz

      Datenschutz im Internet
    • Internetauftritt

      • 127 Seiten
      • 5 Lesestunden

      Schutz vor teuren Abmahnungen. Jeder muss seine Homepage rechtssicher gestalten: Die steigende Flut teurer Abmahnungen zwingt jeden, die einschlägigen regeln zu beachten. Dieser Ratgeber zeigt die die besten Tipps der Profis. Egal, ob eine private oder geschäftliche Homepage: Das Werk deckt die Schwachstellen besonders in den AGBs, Impressumseinträgen und Urheberrechten schnell auf und liefert sichere Lösungen. So machen Sie Ihre Homepage rechtssicher und schützen sich vor Abmahnungen. - So vermeiden Sie nervige und teure Abmahnungen - Die besten Tipps zu den AGBs, zum Impressum und Urheberrecht - Mehr als 14 Millionen Internetdomains

      Internetauftritt
    • Der Vertrag von Lissabon

      • 269 Seiten
      • 10 Lesestunden

      Die Neuauflage: Die vierte Auflage des Textbuches zum Vertrag von Lissabon erscheint rund ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen europäischen Primärrechts am 1. Dezember 2009 und enthält nunmehr die neuen konsolidierten Fassungen des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) in der Fassung des Vertrages von Lissabon ersetzt den bisherigen EUV. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) tritt an die Stelle des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Abgedruckt sind hier zudem die Protokolle, die dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gegebenenfalls dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigegeben wurden sowie die Übereinstimmungstabellen nach Art. 5 des Vertrages von Lissabon, welche die bisherigen und neuen Nummerierungen von EUV und EGV bzw. AEUV den Nummerierungen im Vertrag von Lissabon gegenüber stellen.

      Der Vertrag von Lissabon