Bookbot

Teilnahmebedingungen – Bookbot Lesezeichen-Malaktion

Veranstalter

Die Aktion wird organisiert von Bookbot DE GmbH – im Folgenden „Bookbot“ genannt – einem Online-Händler für gebrauchte Bücher.

Teilnahmezeitraum

Die Aktion beginnt am 1. Juni 2025. Teilnahmeschluss ist der 30. Juni 2025 – es gilt der Poststempel auf dem eingesendeten Paket. Im Juli 2025 findet ein Online-Voting der besten Einsendungen statt. Die drei beliebtesten Motive werden im August 2025 als gedruckte Lesezeichen allen Bestellungen beigelegt.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Die Teilnahme erfolgt durch Einreichen eines selbstgemalten Motivs auf der Hälfte eines A5-Blattes (an der langen Seite gefaltet).
  • Auf der Rückseite des Blattes muss eine E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten leserlich notiert sein.
  • Das Original der Zeichnung muss zusammen mit einem Paket aussortierter Bücher eingesendet werden, das über die reguläre Verkaufsabwicklung bei Bookbot läuft.
  • Wir behalten uns das Recht vor, die Regeln des von uns veranstalteten Gewinnspiels zu ändern.

Auswahl und Voting

  • Eine interne Jury behält sich vor, zehn Favoriten auszuwählen.
  • Diese zehn Motive werden online veröffentlicht; Bookbot’s Community stimmt anschließend für die drei beliebtesten.
  • Die drei von der Community gewählten Zeichnungen werden von Bookbot als Lesezeichen bedruckt.

Datenschutz

Die eingereichten Motive dürfen von Bookbot im Rahmen der Aktion veröffentlicht werden (z. B. auf Social Media, Website oder im Newsletter). Die E-Mail-Adresse dient ausschließlich der Kontaktaufnahme bei Rückfragen oder Gewinnbenachrichtigung.

Rechte an den Einsendungen

Mit der Teilnahme erklären die Erziehungsberechtigten sich damit einverstanden, dass Bookbot die eingereichten Motive zeitlich unbegrenzt für die Kampagnenkommunikation und den Druck von Lesezeichen nutzen darf. Es erfolgt keine kommerzielle Weiterverwertung darüber hinaus.

Haftungsausschluss

Bookbot übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung eingesandter Zeichnungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.