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Die verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849

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Baden war in der Revolution von 1849 das einzige Land in Deutschland, in dem es den Revolutionären gelang, den gesamten Staatsapparat zu übernehmen und durch allgemeine, gleiche, direkte oder geheime Wahlen ein Parlament zu berufen – die Verfassunggebende Versammlung. Dort bewiesen die Abgeordneten, die sozial mittlere und kleinbürgerliche Schichten vertraten – bei starker Repräsentanz von Advokaten, Lehrern und Journalisten -, dass sie auf der Höhe der parlamentarischen und verfassungsrechtlichen Entwicklung ihrer Zeit standen. Sie veränderten ganz selbstverständlich das konstitutionelle Vorbild der badischen zweiten Kammer zu einem parlamentarischen Regierungssystem, das sich an der Nationalversammlung und der Reichsverfassung von 1849 orientierte, in den theoretischen Forderungen teilweise auch darüber hinausging. Dieses Experiment wurde, wie bekannt, gewaltsam durch die preußischen Truppen beendet. Diese Revolution blieb bis heute unerforscht, sieht man frühen, inzwischen überholten Arbeiten aus dem 19. und dem Beginn des 20. Jahrhunderts ab. Auf der Suche nach eigenen demokratischen Traditionen entwickelt sich seit Mitte der 70er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Interesse an der Revolution von 1848/49. Diese auf historischer Grundlagenforschung basierende Untersuchung stellt die in der Badischen Revolution von den Revolutionären berufene Verfassungsgebende Versammlung in den Mittelpunkt. Sie besteht aus zwei Teilen: der Darstellung und Untersuchung der Ereignisse und der Dokumentation der Protokolle und andere Akten dieses Parlaments.

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1991

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