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Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451

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Als König Ruprecht am 21. August 1400 zum römischen König gewählt wurde, erwartete ihn als Hinterlassenschaft König Wenzels, seines am Vortag abgesetzten Vorgängers, eine Fülle von unerledigten Aufgaben der Rechts- und Friedenssicherung. Der vorliegende Regestenband ist der erste von insgesamt drei der Zeit Ruprechts gewidmeten Bänden, die mit zahlreichen bisher unveröffentlichten Quellen wesentlich zur differenzierten Beurteilung seines Königtums beitragen werden

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