Privatisierung der Abwasserbeseitigung
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Inhaltsverzeichnis0. Zusammenfassung.- 1. Einführung.- 1.1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit.- 1.2 Methodisches Vorgehen.- 2. Ausgangslage.- 2.1 Ökologische und politische Zielvorgaben.- 2.2 Status quo der Abwasserentsorgung in der BRD: Der Regiebetrieb.- 3. Alternative Organisationsformen der Abwasserbeseitigung.- 3.1 Der Eigenbetrieb.- 3.2 Privatisierung in der BRD: Das Betreibermodell in Niedersachsen.- 4. Praktische Erfahrungen mit dem Niedersächsischen Betreibermodell.- 4.1 Die Gemeinde Wesendorf.- 4.2 Die Gemeinde Wedemark.- 5. Privatisierung der Abwasserentsorgung in Frankreich.- 5.1 Einführung.- 5.2 Die Geschichte der privaten Abwasserentsorgung in Frankreich.- 5.3 Darstellung des französischen Abwassermanagements.- 5.4 Verträge zwischen Gemeinden und Privatunternehmen.- 5.5 Die Finanzierung der Investitionen.- 5.6 Praktische Erfahrungen mit der privaten Abwasserentsorgung in Frankreich.- 5.7 Kritische Würdigung.- 6. Privatisierung der Abwasserentsorgung in Großbritannien.- 6.1 Die geschichtliche Entwicklung der Wasserwirtschaft in England und Wales.- 6.2 Einführung und Aufbau der Privatisierung.- 6.3 Die Abwasserentsorgung durch die “Water Service Companies”.- 6.4 EG-Direktiven bezüglich der Umweltauflagen.- 6.5 Finanzinformationen und Rechnungslegung.- 6.6 Zur Situation der Privatisierung.- 6.7 Fazit.- 7. Übertragbarkeit des Betreibermodells Niedersachsen auf die alten Bundesländer.- 7.1 Baden-Württemberg.- 7.2 Nordrhein-Westfalen.- 7.3 Hessen.- 7.4 Fazit.- 8. Private Betreibermodelle in den neuen Bundesländern.- 8.1 Einführung.- 8.2 Geschichte der Wasserwirtschaft in der ehemaligen DDR.- 8.3 Ausgangssituation in den neuen Bundesländern.- 8.4. Die Positionen der Akteure in der Wasserwirtschaft.- 8.5. Prognose der zukünftigen Struktur derWasser-Wirtschaft in den neuen Bundesländern.- 8.6 Mögliche Betreibermodelle.- Interviews.- Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Übertragung von Aufgaben der Gemeinden zur Erfüllung auf Dritte im Bereich der Entsorgung von Abwasser und Abfall (Rechtsanwalt Dr. Bernd Kummer).