Alkoholprobleme im Betrieb sicher lösen
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Im ersten Teil wird in zwölf Grundsätzen der aktuelle Stand der Diskussion vermittelt. Daraus ergeben sich für den Betrieb praxisbezogene Konsequenzen, die in einer neuen Konzeption berücksichtigt werden. Neu ist, dass diese Konzeption zwei Betriebsvereinbarungen umfasst: Hilfe für alkoholkranke Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Alkoholmissbrauch im Betrieb. Beide Vereinbarungen sind aufeinander abgestimmt. Damit kann zuverlässig zwischen Alkoholkrankheit und Alkoholmissbrauch unterschieden werden. Dies ist aus therapeutischer und arbeitsrechtlicher Sicht von Bedeutung. Innerhalb von sechs Monaten kann – dank dieser Konzeption – ein Alkoholproblem im Betrieb gelöst werden. Dies ist eine wichtige Hilfe für die Betroffenen. Verzichtet wird auf aufwendige Gesprächsschulungen der Vorgesetzten. Eine kurze Einführung hierzu kann auf einer Computerdiskette angefordert werden. Inhalt: – Zwölf Grundsätze zum Thema: Alkohol im Betrieb – Betriebsvereinbarung: »Hilfe für alkoholkranke Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen« – Betriebsvereinbarung: »Vermeidung von Alkoholmissbrauch im Betrieb«