Zur Leistungsfähigkeit von Finanzintermediären
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Der Gesetzgeber verfolgte mit dem UBGG folgende Ziele: Er wollte nicht börsennotierten mittelständischen Unternehmen einen indirekten Zugang zum organisierten Markt für Eigenkapital eröffnen sowie einem breiten Anlegerpublikum die Möglichkeit verschaffen, sich mittelbar an mittelständischen Unternehmen zu beteiligen. Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die Leistungsfähigkeit der UBG als ein Segment des deutschen Beteiligungsmarktes zu untersuchen. Ob und gegebenenfalls inwieweit der Gesetzgeber seine Zielsetzung erreichen kann, braucht nicht allein theoretisch überprüft zu werden: Als Erfahrungshintergrund wird die Praxis der bereits seit längerem bestehenden Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie der relativ jungen Venture Capital-Gesellschaften verwendet.