Strategien zur Finanzierung der Altlastensanierung
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Die Altlastensanierung ist in Deutschland nicht nur ein wichtiges ökologisches Problem, sondern auch ökonomisch bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen. In der vorliegenden Studie werden zunächst die Ursachen der Altlastenproblematik und die ökonomischen Wirkungen von Sanierungsmaßnahmen analysiert. Anschließend werden unterschiedliche Finanzierungsverfahren diskutiert: das Verursacher-, Gemeinlast-, Gruppenlast- und Kooperationsprinzip. Der Verfasser sieht eine praktische Lösung in erster Linie in der Anwendung des Gemeinlastprinzips und prüft, wie dieses im Rahmen der geltenden Finanzverfassung effizient durchgesetzt werden kann. Hierzu entwickelt er ein Finanzierungsmodell auf der Basis innerstaatlicher Transferzahlungen nach Art. 104a Abs. 4 GG.
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Strategien zur Finanzierung der Altlastensanierung, Carsten Kühl
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1994
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- Titel
- Strategien zur Finanzierung der Altlastensanierung
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Carsten Kühl
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1994
- ISBN10
- 3631473702
- ISBN13
- 9783631473702
- Reihe
- Finanzwissenschaftliche Schriften
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Altlastensanierung ist in Deutschland nicht nur ein wichtiges ökologisches Problem, sondern auch ökonomisch bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen. In der vorliegenden Studie werden zunächst die Ursachen der Altlastenproblematik und die ökonomischen Wirkungen von Sanierungsmaßnahmen analysiert. Anschließend werden unterschiedliche Finanzierungsverfahren diskutiert: das Verursacher-, Gemeinlast-, Gruppenlast- und Kooperationsprinzip. Der Verfasser sieht eine praktische Lösung in erster Linie in der Anwendung des Gemeinlastprinzips und prüft, wie dieses im Rahmen der geltenden Finanzverfassung effizient durchgesetzt werden kann. Hierzu entwickelt er ein Finanzierungsmodell auf der Basis innerstaatlicher Transferzahlungen nach Art. 104a Abs. 4 GG.