Die Entstehung und Entwicklung des Kreises Neuss 1970 bis 1990
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Die kommunalgeschichtliche Darstellung zeigt neben kreisspezifischen Perspektiven die landesweit gq/4ltigen raumordnerischen Ansätze und Maßstäbe, die bei der Durchfq/4hrung der Gebietsreform von Bedeutung waren, den politischen Durchsetzungsprozeß im Landtag und die Konsequenzen auf Kreisebene, konkretisiert am Beispiel einer kommunalen Körperschaft, dem Kreis Neuss bzw. seiner Vorgängerinstitution, dem Kreis Grevenbroich. Eine kommunale Gebietsreform stellt einen massiven Griff in traditionelle politische und administrative Kommunalstrukturen dar. Das wirft zwangsläufig Fragen nach Vorausetzungen, Notwendigkeiten, Zielvorstellungen und Resultaten auf. Dementsprechend hat die vorliegende Arbeit ihre Schwerpunkte: Theoretische Ausgangsposition fq/4r die Gebietsreform ist die Planungsgeschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihre Forderungen fanden unmittelbaren Eingang in die reformerischen Zielvorstellungen. Daneben stand der sozialstaatliche Auftrag zur gleichwertigen und -mäßigen Daseinsvorsorge, der aufgrund der stark zersplitterten kommunalen Landschaft nicht q/4berall zu erfq/4llen war. Hier standen sich hochverdichtete Bereiche, z. B. das Ruhrgebiet, und ausschließlich ländlich strukturierte Gebiete gegenq/4ber. Entscheidend fq/4r die Durchfq/4hrung der Reform ab 1970 war, daß man sch politisch auf ein landesweit gq/4ltiges, verbindliches Neugliederungskonzept geeinigt hatte, dessen konsequente Anwendung bald Probleme aufwarf. Als exemplarisch dq/4rfte hier die Neuglierderung des Raumes Dq/4sseldorf betrachtet werden, zu dem der Kreis zählte. Es folgte als zweiter Teil des Gesamtreformvorhabens die Funktionalreform, welche die Aufgabenverteilung und -wahrnehmung fq/4r die neugegliederten Kommunen festlegte. Beide Reformen bilden die Basis fq/4r den Kreis Neuss in seinen in- und externen Verflechtungen, wie er hier vorgestellt wird.