Die Kommunen in der Finanzverfassung des Bundes und der Länder
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Während die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Ländern zu einem Teil direkt aus dem Grundgesetz hervorgeht und zum anderen Teil zwischen ihnen auszuhandeln ist, beruht der Umfang der Einnahmen der Städte, Kreise und Gemeinden weitgehend auf politischen Entscheidungen des Bundes und der Länder. Mit der vollständigen Neubearbeitung ist es dem Autor gelungen, einen Spagat zwischen einer Darstellung „in der Breite“ und „in die Tiefe“ zu unternehmen. Die bewährte Gliederung der Darstellung wurde beibehalten. Die unmittelbar kommunalbezogenen Fragestellungen wie Gegenstand der Selbstverwaltungsgarantie in Gemeinden und Kreisen, aufgabenangemessene kommunale Finanzausstattung und die Einbeziehung der Kommunen in das staatliche Schuldenregime werden vertieft behandelt. Die einschlägige Rechtsprechung und das Schrifttum wurden umfassend ausgewertet. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages und Vizepräsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück, befasst sich seit mehr als 25 Jahren wissenschaftlich und in Verfassungsprozessen mit Fragen des Finanzverfassungsrechts und der kommunalen Finanzausstattung. Er hat in der Föderalismuskommission mitgewirkt, die dafür gesorgt hat, dass die ständige finanzielle Überlastung der Kommunen gemildert wird •