Datenschutz im Versicherungswesen
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Die Versicherungswirtschaft ist in hohem Maße von einer funktionstüchtigen Datenverarbeitung abhängig. Demgegenüber müssen Versicherungsnehmer und Dritte umfangreiche persönliche Angaben machen, um Versicherungsschutz zu erwerben. Ob dieses Spannungsfeld von den allgemeinen Datenschutzvorschriften zufriedenstellend gelöst werden kann, wird an Hand der Untersuchung ausgewählter Problemkreise beantwortet. Dazu gehört die Überprüfung der formularmäßig verwendeten Datenverarbeitungsermächtigungsklausel, die Beurteilung der Warn- und Hinweissysteme (Meldeverfahren der Kfz-Versicherer, Sonderwagnisdatei der Lebensversicherer) sowie des grenzüberschreitenden Datentransfers. Wegen der generalklauselartigen Tatbestände des Bundesdatenschutzgesetzes sind bereichsspezifische Regelungen für die Versicherungsbranche nicht erforderlich.