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Verträge über die Überlassung technischen Wissens enthalten oft umfangreiche Beschränkungen, die die exklusive Nutzung einer Technologie durch den Technologienehmer und die Kontrolle über eine Erfindung durch den Technologiegeber sichern sollen. Viele dieser Beschränkungen erfordern eine kartellrechtliche Überprüfung, da Verstöße gegen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des EGV, insbesondere das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EGV, möglich sind. Aus wirtschaftlichen und politischen Gründen sind jedoch Ausnahmen vom Kartellverbot oft wünschenswert. Die europäische Kommission hat die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Grenzen solcher Vereinbarungen sowie Ausnahmen in der Gruppenfreistellungsverordnung für Patentlizenzverträge (PLGFVO) und der für Know-How-Verwertungsvereinbarungen (KHGFVO) festgelegt. Pläne zur Zusammenfassung dieser beiden Verordnungen zu einer einheitlichen Gruppenfreistellungsverordnung für den Technologietransfer bestehen seit längerem. Ein Entwurf für die Freistellung von Technologietransfervereinbarungen wurde 1994 veröffentlicht, der in seiner Systematik von den bisherigen Verordnungen abweicht und scharfe Kritik aus der vertragsgestaltenden Praxis hervorrief. 1996 wurde die TTGFVO erlassen, die auf die Kritik reagierte. Diese Arbeit untersucht, wie die neue Konzeption in die endgültige Fassung übernommen wurde und welche Veränderungen im Vergleich zur alten Rechtslage bestehen. Eine vergleichende
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Die Beurteilung gemischter Know-how- und Patentlizenzverträge nach EG-Kartellrecht, Alexander Benczek
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- Erscheinungsdatum
- 1996
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